Bekomm ich als 18 jähriger Schüler Unterhalt bezahlt von meinen Eltern wenn ich ausziehe?

7 Antworten

Solange deine Eltern dir Zuhause Kost und Logis bieten, müssen sie deine eigene Wohnung nicht finanzieren. Es sei denn, du musst wegen der Ausbildung umziehen und kannst mit der Ausbildungsvergütung deinen Bedarf nicht selbst decken.

Und das du mit den Eltern nicht klar kommst, kann natürlich viele Ursachen haben. Angefangen von typischen Teenagerproblemen bis hin zu tatsächlichen Problemen die es dir unmöglich machen dort zu wohnen. Dazu gehören dann auch psychische oder physische Gewalt durch die Eltern.

Die Frage ist eben: wo genau liegen die Probleme und inwieweit kannst du auch etwas dafür tun, dass sie minimiert werden.

Du kannst dich natürlich auch jetzt schon ans Jugendamt wenden, wenn deine Eltern dich z.B. misshandeln. Eventuell wird man dann dort deinen Wunsch unterstützen nicht mehr Zuhause zu wohnen. Dann käme z.B. eine Wohngruppe in Frage, ggf. auch eine eigene Wohnung.

Oder du hältst eben noch ein Jahr durch, machst deine Schule zu Ende und beginnst eine Ausbildung wo du genug verdienst um ausziehen zu können. Das Kindergeld können deine Eltern dann an dich weiterleiten oder du stellst einen Abzweigungsantrag.

Ansonsten gibt es keine Möglichkeit der Finanzierung, wenn deine Eltern nicht freiwillig zahlen und es eben keine gewichtigen Gründe für einen Auszug gibt.

Und mittellose Schüler werden auch kaum viel Anklang finden bei potenziellen Vermietern.

deine eltern müssen dir keinen unterhalt zahlen, sie können dich an dein kinderzimmer verweisen. eigenes einkommen mindert zudem deinen unterhaltsanspruch. kindergeld kannst du nach auszug anfordern, wenn deine eltern nicht mind. unterhalt in höhe des kindergeldes zahlen.

Kindergeld gibt es von der Familienkasse mit einem "Abzweigungsantrag", sobald du eine eigene Meldeadresse hast.

Deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig aber sie allein entscheiden ob sie den Unterhalt in Bar oder in Naturalien bieten. Naturalien heißt : Angebot bei Ihnen wohnen zu bleiben, auch wenn du das nicht annehmen willst.

Ausnahmen können dann bestehen wenn in einem psychologischen Gutachten festgehalten wird, dass zwingend angeraten ist, dass du wo anders unterkommst.

Deine Eltern sind dir zum Unterhalt verpflichtet. Das muss aber kein Barunterhalt sein, sondern kann auch die Unterkunft und die Nahrungsmittel sein. Das Kindergeld steht dir per abzweigungsantrag zu, wenn du eine eigene Anschrift hast.