Gläubiger will mich nach der Insolvenz besuchen?

1 Antwort

Natürlich musst du ihn nicht in einer Wohnung lassen. Allerdings ist es nicht verboten, was er bei dir an der Haustür klingelt.

Rechtlich problematisch wird es erst dann, wenn er mit Drohungen arbeitet oder dich in der Öffentlichkeit bloßstellen möchte, dann solltest du in der Tat mit Hilfe eines Rechtsanwalts zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.