Abmahnung Urheberrecht Frommer: Unterlassungserklärung beim Anwalt modifizieren?

Guten Tag!

leider kam vorgestern ein Brief der Kanzlei an. Und da ich den Brief erst Freitag Abend gelesen habe und nun jetzt Wochenende ist, konnte ich noch keinen Anwalt kontaktieren.

Es geht um das Filesharing eines Filmes eines großen amerikanischen Unternehmens. Nun ist die Abmahnung gegen mich, doch unser Gast hier der Tourist außerhalb EU ist also außerhalb Europas hat zugegeben, dass er es war da es dort keine Gesetze dazu gibt die Unternehmen erlauben private Nutzer abzumachen/zu verklagen und er nicht wusste dass es hier anders ist was ja auch nichts ändert.

Er nimmt die Schuld auf sich natürlich und wird es auch bezahlen falls es dazu kommt.

Nur habe ich jetzt das Problem, dass die Unterlassungserklärung die sie mir schicken sehr zügig ausgefüllt werden soll und gegen mich gerichtet ist und man so bei Unterzeichnung fast 1000€ zahlen soll.

Habe gelesen, dass modifizierte Unterlassungserklärung besser sein soll da man so nicht in einen lebenslangen Vertrag kommt welches bei erneutem Brechen zu deutlich höheren Strafen von ab 5000€ führen kann.

Dafür wird oft gesagt, dass eine aus dem Internet reicht doch viele sagen, Anwalt ist sicherer und besser da man sie zu breit oder zu eng fassen kann.

Die Schuld soll man ja auch nicht anerkennen laut vielen Internetnutzern...

Leider kostet der Anwalt ja schon Recht viel um nur die modifizierte Unterlassungserklärung zu ändern. Denkt ihr, falls man den Täter namentlich NICHT nennt, sondern nur sagt dass es ein Gast (20 Jahre)gewesen sein KÖNNTE es so sicherer wäre? Da ja Frommer erstmal beweisen müsste, WER genau es war und ich als Anschlussinhaber sowieso nicht für das Tun der Gäste haften kann?

Sämtliche Erfahrungen sind auch gern gesehn! Danke

Recht, Anwalt, Abmahnung, Unterlassungserklärung
Bei Ebay wurde mein Name permanent gebannt?

Hallo

Ich habe die letzten Wochen eine Abmahnung vom weit bekannten Massenabmahner Gereon Sandhage bekommen, weil ich zwei Tüten Weingummi bei seinem Mandanten bestellt und aufgrund von Nichterhaltung die Kosten von Ebay zurückerstattet bekommen habe.

Ich habe in den Letzten Wochen zugegeben viele Fälle aufgrund nicht erhaltener Artikel eröffnet. Nun wurde ich nach der Mahnung Sandhages permanent auf meinem Namen gebannt.

Die Mahnung lässt sich in meiner vorigen Frage anschauen.

Wenn ich auf Sandhages Abmahnung antworte und Ebay eine E-Mail schreibe in welchen ich den Sachverhalt erkläre, könnte meine permanente Sperrung bei Ebay als Käufer und Verkäufer aufgehoben werden?

Ebay hat mir ebenfalls keine Möglichkeit zur Wiederaufhebung der Sperre angeboten. Auch keinen direkten Grund zu Sperrung genannt. Lediglich folgendes:

Ihr eBay-Konto wurde dauerhaft gesperrt, da wir Aktivitäten bemerkt haben, die nach unserer Einschätzung ein Risiko für unsere Community darstellen.

Dies hat für Sie die folgenden Konsequenzen:

- Sie können nicht mehr bei eBay kaufen oder verkaufen. Außerdem wurden auch alle anderen eBay-Konten gesperrt, die unter Ihrem Namen laufen oder die mit diesem eBay-Konto verknüpft sind. 

- Alle noch ausstehenden Gebühren sind sofort fällig und alle Beträge, gegen die Sie bisher keinen Einspruch eingelegt haben, werden über die aktuell hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht. 

Die Sicherheit unserer Community hat für uns höchste Priorität. Gegen unsere Entscheidung, Ihr eBay-Konto dauerhaft zu sperren, kann daher kein Einspruch eingelegt werden. 

Könnte ich da trotzdem noch etwas machen?

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Ebay Abmahnung von Gereon Sandhage wegen 2 Tüten Weingummi?

Hallo, und zwar habe ich gestern eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von Anwalt Gereon Sandhage erhalten welche in der angehengten Bildern lesbar ist.

Ich habe im April zunächst bei einem Alten Account bei Ebay eine Tüte Weingummi bei Gereons Mandaten im Wert von 2,30 Euro inkl. Versand erstanden. einige Stunden später habe ich auf meinen neuen Ebay Account gewechselt und mir noch weitere Süßigkeiten bestellt, darunter eine weitere Tüte Weingummi von Gereon Sandhages Mandanten.

Da mir der Verkäufer/Mandant Sandhages weder einen Beleg, noch eine Sendungsnummer zukommen ließ eröffnete ich einige Tage später auf beiden Accounts jeweils einen Fall bei Ebay, da beide Tüten nicht ankamen. Da Sandhages Mandant bei beiden Fällen kein Anzeichen von Leben zeigte hat Ebay mir kurzerhand die Kosten für beide Weingummi Tüten erstattet.

Ca. eine Woche später bestellte ich erneut einige Süßigkeiten, dieses mal weil ich nicht wirklich darauf geachtet habe bei welchem Shop erneut zwei Packungen Schokolade beide erneut zusammen für unter 5 Euro bei Sandhages Mandanten.

Bisher hat der Verkäufer bei Ebay mir nicht eine einzige Nachricht gesendet, auch keine Beweise dafür, dass mir dieser überhaupt meine bestellten Waren tatsächlich zugesendet hat.

Nun wirft mir Gereon Sandhage vor das Geschäft seines Mandanten absichtlich geschädigt haben zu wollen, meint es sei illegal zwei Ebay Accounts auf einem Namen zu haben und verlangt wie im Anhang zu lesen die Unterschrift der beigefügten Unterlassungserklärung. Weiter soll ich exorbitante Summen als Anwaltskosten zahlen.

Anwalt Gereon Sandhage ist meines Wissens nach für seine rechtlich fragwürdigen Abmahnwellen bekannt. Scheinbar bin ich in eine seiner Scheinunternehmer Fallen getappt und das als privater Käufer... . Mein Plan war es seine Anschuldigungen als unwahre Aussagen zu dementieren, sowie klarzustellen, wie z.B. das nutzen mehrerer Ebay Accounts auf dem gleichen Namen zwar eventuell gegen die Ebay Richtlinien verstoße, jedoch keineswegs auf rechtlichem Wege in irgendeiner Form belangbar sind.

Macht es in so einem lächerlichen Fall überhaupt Sinn einen Anwalt zur Beratung einzuschalten?

Bild zu Frage
Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Abmahnung, eBay, Unterlassungserklärung, Verpflichtungserklärung
Illegaler Download - Kann ich belangt werden?

Guten Tag!

Folgendes Problem hat sich heute ergeben. Ich habe Post von einer Anwaltskanzlei bekommen - .rka Rechtsanwälte. Genanntes habe ich in Form von Bildern dieser Frage beigefügt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich selbst habe die beschriebene Straftat nicht begangen, sondern mein Freund (zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt). Er hatte seinen PC in der Zeit bei mir (in meiner eigenen Wohnung) in Betrieb und hat in meiner Abwesenheit (welche ich momentan allerdings nicht zweifelsfrei belegen kann) ein AddOn für das Spiel GoatSimulator geladen, in dem Glauben, es sei kostenlos (Er ist ziemlich Blauäugig.). Ich selbst habe ihm das Herunterladen von Dateien auf nicht zweifelsfrei seriösen Seiten untersagt, allerdings hat er sich offensichtlich nicht daran gehalten. Er gibt auch zu, dass es seine Schuld ist, ebenfalls möchte er dies auch schriftlich mitteilen.


  • Inwieweit kann ich (19) jetzt zur Rechenschaft gezogen werden? Kann die alleinige Schuld überhaupt auf ihn übertragen werden (Er ist dazu bereit) ? Wer muss die geforderten Summen zahlen, was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Der Anwalt, den ich zu Rate ziehen möchte ist heute leider nicht mehr erreichbar, darum wende ich mich heute an die guteFrage-Community, in der Hoffnung, dass mir jemand schon mal eine erste Einschätzung geben kann.

Schadensersatz, Rechtsanwalt, Anwalt, Gericht, Medienrecht, Unterlassungserklärung, illegaler Download

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