Was bedeutet der Paragraph 154 Abs. 1 StPO?

3 Antworten

Das Gericht lässt "Liechte" Straftaten untern Tisch fallen wenn es eine gravierende Straftat gibt die Höher bestraft wird.
Und übrgiesn wenn dein Freund dir die Nase gebrochen hat, ich spreche aus Erfahrung meiner gebrochenen Nase, dann ist das Schwere Körperverletzung und nicht Körperverletztung und eig Pfuschen Die Gericht bei sowas nicht


uni1234  17.09.2019, 07:51

Nein, ein Nasenbruch ist grundsätzlich keine schwere Körperverletzung. Nur wenn du z.B. seeeehr lange im Krankenhaus warst deshalb oder bleibende Narben im Gesicht verblieben sind, kann man von einer schweren Körperverletzung sprechen.

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Heißt doch im Klartext, dass er für etwas noch schlimmeres angezeigt wurde.

In Deutschland addieren sich Strafen nicht, wie z. B. in den USA :)

Das heisst,, er hat wegen einer anderen Sache , die härter bzw . krasser war, eine höhere Strafe bekommen.


Jasmina1120 
Fragesteller
 17.09.2019, 01:10

Weißt du auch ob man als Opfer etwas davon mitbekommt? Also auch ein Schreiben oder irgendetwas.

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YogSothoth77  17.09.2019, 01:13
@Jasmina1120

Nein.. über andere Verfahren wirst du nicht informiert wenn du keine Rolle darin spielst.. Du bekommst eben lediglich die Info, dass ein höheres Strafmaß als dein Fall eingesetzt wird...

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YogSothoth77  17.09.2019, 01:19
@Jasmina1120

Du wirst sicher ein Aktenzeichen haben... Also kannst du beim Amtsgericht anrufen , und Nachfragen ob sich die vom Staatsanwalt angegebene "andere Tat" auf deine Person bzw. das Aktenzeichen bezieht.. dann bekommst du evtl. die Info worum es sich handelt. . Ist es allerdings eine Anzeige von dritten, also jemand anderem..(wovon ich anhand des Schreibens ausgehe) bekommst du keine weiteren infos.. Dein Anwalt kann das aber locker für dich ermitteln.

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Jurius  17.09.2019, 04:38
@Jasmina1120

Wenn du in dem Bezugsverfahren auch Geschädigte bist, kannst du Akteneinsicht beantragen. Paragraph 406e, Abs. 3 StPO. Als Light-Variante davon, kannst du Auskunft über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens beantragen, § 406d, Abs. 1, Nr. 3 StPO.

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