Was bedeutet der Paragraph 154 Abs. 1 StPO?
Hallo, ich hab meinen Ex wegen sehr viele Dingen angezeigt. Unter anderen hat er mir in Stuttgart am Hauptbahnhof die Nase gebrochen. (Laut Polizei Körperverletzung und Freiheitsberaubung, weil er mich auch auf den Boden drückte + jede Menge Zeugen konnten es bestätigen konnten). Zwei Monate später hat er mich geschlagen (Körperverletzung welche anscheinend nicht verfolgt wird) Und ca 1 1/2 Monate später vergewaltigt, einen Tag nach der Vernehmung wegen der Vergewaltigung ging er auf unser Baby, meine Großeltern und mich los im Auto als er und sah. Er hat das Baby aus den Armen meiner Oma reißen wollen und meinen Opa gewürgt und geschlagen. Alle trugen Verletzungen davon. Wir lagen auch eine Woche in der Kinderklinik. (Laut Polizei Schwere Körperverletzung) Er saß schonmal im Gefängnis wegen Sexueller Nötigung 1 Jahr und 3 Jahre auf Bewährung. Die Bewährung wurde verlängert weil er seine Ex Freundin geschlagen hat. Ich hätte vor 2 Monaten eine Verhandlung mit ihm wegen der gebrochenen Nase gehabt, aber leider keine Post mit der Ladung bekommen. Sollte das nicht eigentlich wiederholt werden und kann es sein, dass er dort seine Strafe bekommen hat? Wird beim Rest nicht mehr ermittelt? Und was heißt Strafe oder Maßregel? Nun weiß ich aber nicht wegen was dieser Brief vom Oberstaatsanwalt kam und was er bedeuten soll.
im Brief steht ganz genau:
in dem dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 14.9.2019 folgende Entscheidung getroffen: Von der Verfolgung wird gemäß Paragraph 154 Abs. 1 StPO abgesehen.
Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde wegen einer anderen Tat eine Strafe ausgesprochen. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.
danke.
3 Antworten
Das Gericht lässt "Liechte" Straftaten untern Tisch fallen wenn es eine gravierende Straftat gibt die Höher bestraft wird.
Und übrgiesn wenn dein Freund dir die Nase gebrochen hat, ich spreche aus Erfahrung meiner gebrochenen Nase, dann ist das Schwere Körperverletzung und nicht Körperverletztung und eig Pfuschen Die Gericht bei sowas nicht
Nein, ein Nasenbruch ist grundsätzlich keine schwere Körperverletzung. Nur wenn du z.B. seeeehr lange im Krankenhaus warst deshalb oder bleibende Narben im Gesicht verblieben sind, kann man von einer schweren Körperverletzung sprechen.
Heißt doch im Klartext, dass er für etwas noch schlimmeres angezeigt wurde.
In Deutschland addieren sich Strafen nicht, wie z. B. in den USA :)
Das heisst,, er hat wegen einer anderen Sache , die härter bzw . krasser war, eine höhere Strafe bekommen.
Nein.. über andere Verfahren wirst du nicht informiert wenn du keine Rolle darin spielst.. Du bekommst eben lediglich die Info, dass ein höheres Strafmaß als dein Fall eingesetzt wird...
Du wirst sicher ein Aktenzeichen haben... Also kannst du beim Amtsgericht anrufen , und Nachfragen ob sich die vom Staatsanwalt angegebene "andere Tat" auf deine Person bzw. das Aktenzeichen bezieht.. dann bekommst du evtl. die Info worum es sich handelt. . Ist es allerdings eine Anzeige von dritten, also jemand anderem..(wovon ich anhand des Schreibens ausgehe) bekommst du keine weiteren infos.. Dein Anwalt kann das aber locker für dich ermitteln.
Wenn du in dem Bezugsverfahren auch Geschädigte bist, kannst du Akteneinsicht beantragen. Paragraph 406e, Abs. 3 StPO. Als Light-Variante davon, kannst du Auskunft über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens beantragen, § 406d, Abs. 1, Nr. 3 StPO.
Weißt du auch ob man als Opfer etwas davon mitbekommt? Also auch ein Schreiben oder irgendetwas.