Ebay Kleinanzeigen ich habe jemanden mit Geld abgezockt?

6 Antworten

Zunächst einmal hast du dich wohl wegen Betrugs strafbar gemacht. Hierfür sieht das Gesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren vor. Aufgrund deiner Vorstrafen und der laufenden Bewährung ist eine Geldstrafe zwar möglich, aber wohl eher unwahrscheinlich, sodass eine Haftstrafe nicht auszuschließen ist.

Die Haftstrafe würde wohl auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Haftstrafe kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass du dich in der Zeit nicht strafbar machen wirst. Du hast hier das Gegenteil bewiesen.

Daneben kann die laufende Bewährung widerrufen werden. Die Haftstrafe müsstest du dann wohl absitzen.

Die bewährung verfällt, das heißt die Freiheitsstrafe zu der du bereits verurteilt wurdest wird so auch vollzogen.

Außerdem wirst du wegen Betrugs verurteilt. Deine vorstrafen werden da nicht gerade zu einer milden Strafe führen. Theoretisch könnten da dann nochmal 10 Jahre hinzukommen, falls du wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt wirst.

du wirst fast sicher wegen Betrugs angezeigt. Da es sich hier nicht um schweren Betrug in mehreren Fällen, sondern um einen "kleinen", einmaligen Betrug handelt, wirst du wohl nicht das volle Strafmaß erhalten. Da du aber a) vorbestraft UND b) auf Bewährung bist, wirst du wohl doch mit einigem rechnen müssen. Zum einen wird die Bewährung natürlich ausgesetzt -> die Strafe muss im Gefängnis vollendet werden. Zum anderen wirst du wohl nicht mit ner Geldstrafe davonkommen -> wenigstens 1 Jahr wegen Betrug wirst du wohl bekommen (offensichtlich unbelehrbar -> keine besondere Strafmilderung)

ist ja jetzt ne Weile her, kannst ja mal sagen, wie es war?

Woher ich das weiß:Hobby

Die Bewährung wird widerrufen, dass hast du dir dann auch redlich verdient. Plus es kommt was oben drauf wegen Betrugs, aufgrund deiner Vorstrafen wird das kein mildes Urteil.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Aus dem Studium

"...bin mehr Mals vorberstraft wegen versuchter Raubüberfall wegen Körperverletzung und wegen Drogen handeln"

Unbelehrbar, kein Gewissen, keiner Schuld bewusst => Gehört weg gesperrt!

Angesichts derartiger Fragen, sofern ernst gemeint, komme ich immer wieder zur Erkenntnis, dass die Welt voller Arschlöcher ist :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung