Versuchter Betrug - Strafrecht oder Zivilrecht?
Guten Tag!
Neulich wollte ich auf Ebay Kleinanzeigen etwas kaufen. Durch Zufall fand ich heraus, dass es genau das gleiche Teil (identische Bilder) auch auf Ebay gibt. Anderer Ort, dessen Verkäufer weiß vom Angebot auf Ebay Kleinanzeigen nichts. Ebay kontaktiert, die sagen, dass das Angebot auf Ebay korrekt ist, ich solle den versuchten Betrug auf Ebay Kleinanzeigen dort melden. Habe ich getan, es passiert nichts. Der Betrüger auf Ebay Kleinanzeigen ist nicht mehr erreichbar, habe aber seinen Namen und seine Nummer. Da ich fast darauf reingefallen wäre, und mich solche Menschen extrem nerven, überlege ich, das zur Anzeige zu bringen.
Frage: Lohnt sich das? Ist es zivil, - oder strafrechtlich?
4 Antworten
Kann es sein, dass nur die Fotos geklaut wurden?
Vielleicht waren nur die Fotos so gut und es handelt sich um den gleichen Artikel? Versuche ja, nicht gleich das Schlimmste zu vermuten. Ich sehe öfters identische Angebote auf ebay und ebay Kleinanzeigen. Meine Vermutung war bisher, dass beide Angebote vom selben Verkäufer eingestellt wurden, aber das hast du ja schon abgeklärt.
Wenn es ganz klar ein Betrugsversuch war, würde ich es zur Anzeige bringen, damit der Betrüger auf jeden Fall schon mal aktenkundig wird.
Vielleicht waren nur die Fotos so gut und es handelt sich um den gleichen Artikel?
Naja, ich denke nicht, dass es einen exakt gleichen Artikel, welcher auf dem exakt gleichen Tisch steht, welcher sich in einem exakt gleichen Raum befindet, woanders nochmals gibt. ;)
Das meinte ich ja auch nicht, sondern nur um den gleichen Artikel und der Verkäufer war zu bequem, eigene Fotos zu machen, oder hatte gerade die Möglichkeit nicht.
...oder das Teil ist noch nicht so neuwertig, wie er es gerne erzählen möchte. Wäre ja ebenfalls Betrug - ganz zu schweigen davon, dass man nicht einfach Bilder entnehmen darf.
Stimmt, Bilder darf man nicht so einfach kopieren. Zu dem Rest kann ich nichts sagen...
zivilrechtlich -> dir ist kein Schaden entstanden
strafrechtlich -> ggf. versuchter Betrug. Der Nachweis wird unmöglich sein, es ist kein Schaden entstanden, wird sowiso im Sande verlaufen. Das Melden bei Ebay sollte reichen.
Strafrecht...Was wurde denn zum Verkauf eingestellt.? Leider hast du darüber nix geschrieben um feststellen zu können ob sich eine Anzeige lohnt.
für Dich wird nichts dabei herausspringen
Das denke ich auch - allerdings logischerweise mit der Absicht des Betruges