Darf man Bilder von berühmten Personen verkaufen?

4 Antworten

Das ist nicht so einfach. Zum einen kommt eine Verletzung des Urheberrechts in Frage (§23 UrhG). Klar kann man auch sagen: „Hier entsteht ein neues Werk.“ (§24 UrhG), aber das müsste man im Einzelfall klären, zumal der Fotograf auch noch § 14 UrhG im Köcher hat.

Dann die Person selbst. Die hat zum einen ein Persönlichkeitsrecht am Foto. Das wird zwar bei einer „herausragenden Person der Zeitgeschichte“ deutlich eingeschränkt. Aber sobald man damit Geld verdient, sieht es schon wieder anders aus.

Vielleicht weiß Gert aus Berlin dazu mehr, wie man die Personen, die abgebildet werden und mit deren Bekanntheit man dann ja Geschäfte macht, eingebunden werden müssen.

Er sollte keinen Namen der dargestellten Person erwähnen / auf das Bild schreiben. Denn dann kann es Rechteprobleme geben. (Erfahrung eines Bekannten)

Gezeichnete ja, fotografierte offiziell nicht aber wo kein Kläger dort kein Richter...