Versäumnisurteil aufgrund psychischer Probleme?
Am Dienstag habe ich (als Angeklagte) einen Termin (Tagsatzung / mündliche Verhandlung) bei Gericht wegen einer Mietzins- und Räumungsklage.
Ich fühle mich nicht in der Lage mich selber vor Gericht zu vertreten bzw. zu verhandeln / argumentieren aufgrund psychischer Probleme / Gesundheitliche Probleme und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten (ist eine andere Sache).
Mein Psychiater hatte keinen früheren Termin frei (habe schon Monate vorher angerufen), weswegen ich erst am Montag zu ihm gehen kann für einen Attest / Krankschreibung.
Meine Frage wäre, ob das ausreicht? Sind psychische Probleme eine 'Entschuldigung'? Muss ich dann Einspruch einreichen, nachdem ich ein Versäumnisurteil erhalte und meinen Attest einreichen?
Wenn ich am Montag den Attest einreiche, ist es wahrscheinlich zu spät, da der Termin am nächsten Tag stattfindet, oder?
Ich bin mit der ganzen Situation sehr überfordert und auf mich alleine gestellt, weswegen ich es nicht schaffen werde.
6 Antworten
Du kannst dir auch einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen lassen soweit ich weiß
Weil es hieß: kann auch keinen Anwalt/Verteidiger leisten. Genau dazu gibt es ja die.
Im Zivilprozess wird dem Beklagten bei Mittellosigkeit kein Pflichtverteidiger gestellt.
Du bist Beklagte und nicht Angeklagte
und wenn Du zu einem Termi nicht erscheinst wird ein Versäumnisurteil ergehen
wenn Du nachweislich keinen Anwalt bezahlen kannst, kannst Du einen Beratungsschein bekommen (Amtsgericht)
und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten
Für diesen Zweck gibt es ie Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dann kostet dich der Anwalt nichts.
Geh zu einem Anwalt und sprich ihn darauf an, er wird es für dich beantragen. Ohne Hilfe wirst du den Prozess verlieren, und wenn auch nur wegen Säumnisurteil, versprochen.
Das Attest wird nicht reichen. Denn wer zu wenig verdient, kann trotzdem juristische Beratung bekommen, daran scheitert es nicht.
Du kannst die ärztliche Bescheinigung am Montag einreichen, wenn der Termin am Dienstag stattfindet.
Persönlich zur Geschäftsstelle bringen und das Aktenzeichen nennen.
Hol dir einen beratungshilfeschein , bei geringfügigem Einkommen , berät dich ein Anwalt trotzdem.
mfg
Da hätte er sich längst vorher drum bemühen müssen. Bis Dienstag besteht da keine Aussicht. Und psychische Probleme anzugeben, wird ihn auch nicht weiter bringen. Dann will der Vermieter ihn erst recht raus haben.
Was soll denn ein Pflichtverteidiger bei einer Räumungsklage. Diese kommt ja auch nicht von heute auf morgen. Es muss bereits einen erheblichen Vorlauf gegeben haben.