Erstes mal beim Klauen abgeführt worden was jetzt?
Hey ich habe heute etwas im wert von 20€ geklaut es liegen soweit ich weiss feste beweise gegen mich vor nachdem ich gerannt bin ( vom laden detektiv ) wurde ich im nachhinein von der polizei gepackt und in handschellen gelegt was erwartet mich dabei jetzt ? ( erstes mal )
2 Antworten
Hallo,
eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.
Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:
Es gibt eine sogenannte "Geringwertigkeitsgrenze" welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, oder genauer gesagt von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt wird. Wenn du jetzt aber einige wenige Euro über diesen Wert bist, drücken die meisten Staatsanwaltschaften dennoch ein Auge zu. Bei 20€ bist du definitiv drunter.
Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:
1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du vermutlich bereits gemacht.
2. Normalerweise musst du eine Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Das ist reines Zivilrecht und hat mit einem möglichen Strafverfahren nichts zu tun.
3. Normalerweise erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot ins Geschäft, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.
4. Anzeige wurde scheinbar bereits erstattet. Je nachdem, ob du vor Ort den Diebstahl zugegeben hast, brauchst du normalerweise nicht mal mehr zu den Kollegen zur Vernehmung kommen, da diese einfach eine "Kurzanzeige bei Ladendiebstahl" erstellen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, drohen dir einige wenige Sozialstunden, solange du Minderjährig oder Heranwachsend bist. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht (außer der Anordnung einer Geldzahlung, aber das führt jetzt hier zu weit), eine Freiheitsstrafe wird es für einen einfachen Diebstahl beim Ersttäter wohl niemals geben - zu Recht.
Wichtig für dich: Sag alles deinen Eltern. So unangenehm es wird, aber bedenke drei Sachen:
- Wenn die Kollegen dir doch eine Vorladung schicken, wird diese an deine Eltern adressiert. Wenn sie erst dann von der Aktion erfahren => Schlecht
- Wenn du einen Einstellungsbescheid, einen Strafbefehl oder den Termin für eine Gerichtsverhandlung (wird vermutlich nicht passieren) bekommst => Auch dieser ist an deine Eltern adressiert
- Zuletzt: Wenn deine Eltern mit dir in das betreffende Geschäft fahren wollen und du ein Hausverbot hast, DARFST DU NICHT MIT! Das ist wichtig!
Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"
Alles Gute:)
Aja P.S. wegen der Anmerkung von DerHans bzgl. Handschellentroll: Auf der Plattform hier gibt es jemanden, der ständig einen neuen Account erstellt und irgendwelche Räuberpistolen erzählt, die darin enden, dass der Fragensteller - angeblich ein 17 jähriges Mädchen - in jeder Geschichte halbnackt ohne Oberbekleidung in Handschellen abgeführt wird :D:D:D:D
Dich erwartet ein Straf- bzw. zumindest Ermittlungsverfahren mit ungewissem Ausgang.
Und was kann da am ende dabei rauskommen ? Hab gehört das man beim ersten mal wenig zu befürchten hat kriegt man am ende n eintrag ins polizei zeugniss ?
Dann hätte er noch sein Hemd ausgezogen und hätte erwähnt, dass er minderjährig ist.
Minderjährig bin ich tatsächlich hab aber kein hemd ausgezogen ? ist vor ca. 1 stunde passiert
hab mir grad nur n account erstellen und hab mir einfach den namen gegeben weil ich kein besseren wusste
Du musst einfach abwarten. Ich kann dir hier viele verschiedene Spekulationen nennen. Aber alles sind einfach nur Spekulationen. Wenn du Glück hast wird es eingestellt oder du bekommst eine Ermahnung. Wenn sie das nicht machen, dann wird es eben eine Maßregelung. Die soll dir nicht gefallen. Wird nun aber auch nicht so unglaublich schlimm sein.
Es gibt da nicht einfach eine Tabelle. Das dauert eben ein bisschen.
Du ich würd von mir auch aus 100 sozial stunden oder was weiss ich machen hauptsache ich kriege kein eintrag oderso danke für die antwort
Das wird auf jeden Fall bei einem kleinen Vergehen nicht drin stehen.
Ich glaube eher, dass das wieder der Handschellen-Freak ist