Vorladung bei Polizei Cannabis?
Das ganze ist nur ein frei erfundenes Szenario:
Person X bekam ein Brief mit einer Vorladung von der Polizei, Beschuldigt: verstoß gegen das Betäubungsmittel Gesetz. Keine Weiteren Informationen
Vorladung im einer Woche
Person X ist 17, Baden Württemberg
Das einzige was in Frage kommt was gegen das Betäubungsmittel Gesetz verstößt ist erwerb von weniger als 10g über 3 bestellumg im dark net.
Was kann auf die Person zukommen?
Ist es empfohlen zu dem Termin zu gehen (ist ja nur freiwillig)
Was wäre das höchste Strafmaß (inkl. Führerschein)
7 Antworten
Hilfreicher Link, wenn auch kaum Antwort auf Deine Fragen: https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
"Ist es empfohlen zu dem Termin zu gehen (ist ja nur freiwillig)"
Auf gar keinen Fall. Es verschafft Dir keinerlei rechtlichen Vorteil dort hinzugehen. Im Gegenteil: Du kannst Dich höchstens verplappern und somit alles nur noch schlimmer machen.
Den Rest deiner Fragen kannst Du googeln bzw. im Gesetzestext nachlesen...
Wenn Du keine Vorstrafen hast, dann sollte bei so einem Delikt höchstens eine Geldstrafe oder Sozialstunden fällig sein.
Führerscheinrechtlich könnte von Dir innerhalb der nächsten 6 Monate (ca.) ein äG (= ärztliches Gutachten) gefordert werden um dein Konsummuster zu prüfen. Es ist in jedem Fall sinnvoll für diese Zeit auf den Cannabiskonsum zu verzichten. Genauso wie es sinnvoll ist sich einen Anwalt zu besorgen.
Ist es empfohlen zu dem Termin zu gehen (ist ja nur freiwillig)
Wenn Du etwas dazu sagen willst ja. Sonst nicht.
Da die Person minderjährig ist, muß sie sich zuerst mit den Eltern ab- / besprechen
Ich würde zu dem Termin gehen und vor Ort die Aussage verweigern.
Ist auch eine Möglichkeit, aber ich glaube es ist besser, wenn man sich kooperativ zeigt, auch wenn man keine Aussage machen will.
Nein, es ist völlig egal wie man sich verhält solange man gar nichts sagt. Die Polizei wird nicht in die Akte schreiben "ist unentschuldigt nicht gekommen". Das weitere entscheidet der Staatsanwalt.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es um einiges besser ist wenn man hin geht und vielleicht sogar einen Grund angibt warum man keine Aussage macht. Zb sich emotional nicht in der Lage fühlen.
Es darf einem nicht negativ ausgelegt werden dort nicht zu erscheinen.
Aber es ist doch dumm. Man erfährt nicht warum genau man beschuldigt ist. Das erst vor Gericht zu erfahren ist doch echt nicht das wahre. Die wissen vermutlich nur von einem Mal, er weiss nicht von welchem mal und um wie viel es dabei geht.
Er wird es erfahren wenn Anklage erhoben wird. Das ist nicht erst vor Gericht. Es bringt einem nichts es vorher zu wissen. Wer es unbedingt wissen will, der soll sich nen Anwalt holen.
Nochmal: Die Polizei interessiert es nicht, aus welchen Gründen man dort nicht erscheint. Die Polizei wird auch nicht notieren, dass man doch sehr freundlich war und es wird einem auch später nichts nützen ausgesagt zu haben, dass man sich "emotional nicht in der Lage" fühlt.
Wenn du meinst, ich weiss was es mir gebracht hat. Denk was du willst
Oder einfach gar nicht hingehen.