Chats als Beweismittel für Canabiskauf?
Ein Freund von mir (19Jahre) hat eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das BtmG erhalten. Dieser Freund hat nun erfahren dass der Typ, bei dem er das Canabis (Menge 1-3g) gekauft hat von der Polizei verhaftet wurde. Es ist nun sehr wahrscheinlich, dass die Polizei Chatverläufe sichgergestellt hat, die auf den Erwerb hinweisen. (eventuell hat der verhaftete auch den Namen meines Freundes bei der Polizei erwähnt)
Es wurde jedoch nicht explizit von Canabis gesprochen. Die Nachrichten waren immer in dem Stil gehalten: "Hast du kurz Zeit für 1?" oder "Hast du kurz für 1 Bier Zeit?". Der letzte Kontakt mit dem Verkäufer war 6 Wochen vor der Vorladung. Sind die Nachrichten Beweis genug für eine Straftat? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verfahren eröffnet wird?
Mein Freund wird zum Termin bei der Polizei erscheinen und aussagen, dass er nichts mit Drogen zu tun hat und es sich tatsächlich nur um Treffen auf ein Bier gehandelt habe.
Über baldige Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG
2 Antworten
Er wird auch getestet, ob er es konsumiert.
Reden alleine bringt nichts.
Kriminelle müssen auch bestraft werden. ,,Dein Freund‘‘ bzw. Du kannst dich mit Vorfreude über die Post der Staatsanwaltschaft freuen.