Dürfen Polizisten (Berlin-Brandenburg) Waffen außer Dienst in der Öffentlichkeit tragen?

6 Antworten

Die Polizei ist von den Regelungen des WaffG ausgenommen:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__55.html

Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

hugyou 
Fragesteller
 24.09.2019, 23:20

Meines Wissens nach ist es in Brandenburg erlaubt und in Berlin nicht. Danke für den Link. Ich habe leider nur einen nicht ganz frischen Artikel als Quelle.
https://www.maz-online.de/Brandenburg/Berliner-Polizisten-lassen-Waffen-auf-dem-Revier

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SuperKuhnibert4  24.09.2019, 23:26
@hugyou

Es kommt auf den jeweiligen Dienstherrn an. Wenn ein Brandenburger Polizist die Dienstwaffe außer Dienst führen darf, dann darf er das auch in Berlin. Auch wenn ein Berliner Polizist die Dienstwaffe nirgendwo außer Dienst führen darf.

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hugyou 
Fragesteller
 24.09.2019, 23:33
@SuperKuhnibert4

Ich würde mich freuen dafür einen Beleg(Quelle) zu haben. Verstehe mich bitte nicht falsch, im Moment respektiere ich das als deine Meinung, kann es aber nicht als Fakt speichern. In einem Gespräch würde ich das Argument "Der SupperKuhnibert4 hat gesagt ist in Ordnung so." nicht verwenden können.

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SuperKuhnibert4  24.09.2019, 23:41
@hugyou

Quelle ist wie bereits erwähnt § 55 WaffG, der Polizeibeamten das Führen von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes gestattet, "soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind". Berliner Polizeibeamten sind eben durch ihre Dienstvorschriften nicht ermächtigt, Polizeibeamten anderer Länder sind es jedoch.

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hugyou 
Fragesteller
 24.09.2019, 23:44
@SuperKuhnibert4

Ich habe vermutlich den Denkfehler gehabt, das sich an der Landesgrenze auch das Gesetzt ändert. Wenn ich das jetzt so lese macht es Sinn das er seine Dienstwaffe nicht kurz vor Berlin im Brandenburger Gebüsch versteckt und auf dem Rückweg wieder abholt :] Danke für den Austausch

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Dazu wirst du keinen Gesetzestext finden denn Polizisten unterliegen nicht dem WaffG.

Ob, wann und welche Waffen sie tragen regeln die Polizeibehörden der Bundesländer.

Lass die Polizei mal ihr Ding machen. Berlin ist sowieso failed. Sollst froh sein, dass sich das überhaupt noch jemand antut und - im Zweifelsfall - auch dich schützt.

Ich habe heute einen Polizist gesehen, der uniformiert war.

Na, dann ist doch alles in Ordung.

Trägt ein Polizist seine Uniform, ist auch eine Dienstwaffe bei der Ausrüstung Standard.

Trägt er keine, ist er zivil unterwegs, was aber nicht bedeutet, dass er seine Waffe nicht dabeihaben darf.