Dürfen Polizisten (Berlin-Brandenburg) Waffen außer Dienst in der Öffentlichkeit tragen?
Hi.
Ich habe heute einen Polizist gesehen, der uniformiert war. Er hat Handschellen und eine Dienstwaffe getragen. Leider habe ich noch kein Gesetz gefunden, nur den Bericht über die Änderungen der Polizei Berlin. https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/4652184-958092-berliner-polizei-darf-dienstwaffen-nicht.html
Helfen würden mir gerade konkrete Links zu Gesetztestexten. Vermutlich wohnt der Polizist um den es geht in Brandenburg.
Jetzt kommt der für mich befremdliche Teil.
Ich habe ihn in einer Berliner Grundschule beim abholen seines Kindes gesehen, vor allem von der Dienstwaffe war ich überrascht.
Wer keine konstruktive Kritik hat, bitte ich darum die eigene Meinung sachlich zu formulieren.
6 Antworten
Die Polizei ist von den Regelungen des WaffG ausgenommen:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__55.html
Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.
Es kommt auf den jeweiligen Dienstherrn an. Wenn ein Brandenburger Polizist die Dienstwaffe außer Dienst führen darf, dann darf er das auch in Berlin. Auch wenn ein Berliner Polizist die Dienstwaffe nirgendwo außer Dienst führen darf.
Ich würde mich freuen dafür einen Beleg(Quelle) zu haben. Verstehe mich bitte nicht falsch, im Moment respektiere ich das als deine Meinung, kann es aber nicht als Fakt speichern. In einem Gespräch würde ich das Argument "Der SupperKuhnibert4 hat gesagt ist in Ordnung so." nicht verwenden können.
Quelle ist wie bereits erwähnt § 55 WaffG, der Polizeibeamten das Führen von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes gestattet, "soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind". Berliner Polizeibeamten sind eben durch ihre Dienstvorschriften nicht ermächtigt, Polizeibeamten anderer Länder sind es jedoch.
Ich habe vermutlich den Denkfehler gehabt, das sich an der Landesgrenze auch das Gesetzt ändert. Wenn ich das jetzt so lese macht es Sinn das er seine Dienstwaffe nicht kurz vor Berlin im Brandenburger Gebüsch versteckt und auf dem Rückweg wieder abholt :] Danke für den Austausch
Dazu wirst du keinen Gesetzestext finden denn Polizisten unterliegen nicht dem WaffG.
Ob, wann und welche Waffen sie tragen regeln die Polizeibehörden der Bundesländer.
Ja die HErauforderung ist für mich die unterschiedlichen "Rechtslagen" zwischen Berlin und Brandenburg
Hilft das ? https://www.maz-online.de/Brandenburg/Berliner-Polizisten-lassen-Waffen-auf-dem-Revier
Kann aber auch sein dass er im Dienst war und aus wichtigen Gründen ein Kind abholen musste.
Lass die Polizei mal ihr Ding machen. Berlin ist sowieso failed. Sollst froh sein, dass sich das überhaupt noch jemand antut und - im Zweifelsfall - auch dich schützt.
Ich habe heute einen Polizist gesehen, der uniformiert war.
Na, dann ist doch alles in Ordung.
Trägt ein Polizist seine Uniform, ist auch eine Dienstwaffe bei der Ausrüstung Standard.
Trägt er keine, ist er zivil unterwegs, was aber nicht bedeutet, dass er seine Waffe nicht dabeihaben darf.
Meines Wissens nach ist es in Brandenburg erlaubt und in Berlin nicht. Danke für den Link. Ich habe leider nur einen nicht ganz frischen Artikel als Quelle.
https://www.maz-online.de/Brandenburg/Berliner-Polizisten-lassen-Waffen-auf-dem-Revier