Trotz schlechter Augen zur Polizei?

1 Antwort

Die Sehkraft kann man nicht einfach so an den Dioptrienzahlen messen, denn das Auflösungsvermögen jedes Auges ist individuell. Die Dioptrie-Angaben beziehen sich lediglich auf die notwendige Brechkraft einer Korrektur-Linse (z.B. Brille). Der Visus-Wert und die entsprechende Prozent-Angabe beziehen sich in der Regel auf die Sehstärke insgesamt.

Voraussetzungen Sehleistung:

Ist die Sehleistung der Augen im Rahmen der nachstehend aufgeführten Werte vermindert, ist eine Einstellung wegen gesundheitlicher Nichteignung ausgeschlossen.

Herabsetzung der Sehleistung (ohne Glas) (unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus)) schon auf einem Auge von weniger als 50%, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 30%, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist.

Sehschärfe nach Korrektur (mit Glas) unter 80% schon auf einem Auge, selbst bei einer Sehleistung von 100% des anderen Auges.

Der Unterschied der Fehlsichtigkeiten beider Augen (Anisometropie) darf +/-2,5 Dioptrien nicht überschreiten.

Weitsichtigkeit in Zykloplegie über +2,5 Dioptrien sphärisch schon auf einem Auge. 

Du kannst beim Augenarzt oder beim Optiker deine Sehstärke messen lassen.