Ärger mit Vodafone, wer kann helfen?

Brauche dringend Hilfe wegen Vodafone. Leider zieht sich die Problematik schon lange hin und hat nun Ihren Tiefpunkt erreicht.

Hatte vor einigen Jahren einen Internetvertrag abgeschlossen. Bereits hier gab es Probleme, da das Wlan nicht funktionierte (wurde trotz Anfragen meinerseits nie behoben)

Hatte den Vertrag gekündigt und letztes Jahr im Media Markt von einem befreundeten Promoter beraten lassen. Er empfahl mir Kabel DSL, die zu der Zeit ein super Angebot hatten.

Auf meine Nachfrage sagte er es wäre möglich einen neuen Vertrag zu schreiben. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus das mein alter Vertrag noch ein weiteres Jahr lief. Habe selbst bei o2 und Telekom gearbeitet, da waren doppelte Verträge nicht möglich.

Seit jeher wurden Kosten für zwei Internet Verträge abgebucht, wobei nur der eine halb funktionierte. Dies fiel mir leider auch erst nach einigen Monaten auf. Ich rief über einen Zeitraum von mehreren Monaten wöchentlich bei der Hotline an (inklusive Wartezeiten und ständigem Wiederholen der Sachlage). Leider ohne Erfolg und es wurde weiterhin fröhlich abgebucht. Hatte zeitweise die Einzugsermächtigung zurückgerufen woraufhin ich jedoch Mahnungen erhielt ..

Irgendwann erfuhr ich dass das Kontaktformular auf der Webseite (recht versteckt) der beste Weg seien solle, eine Beschwerde einzureichen, was ich wiederholt tat. Im letzten Gespräch erhielt ich eine Entschuldigung, mir wurde zugesagt dass das Geld umgehend zurückerstattet wird und ein Techniker kommen würde um den neuen Anschluss zu aktivieren. Ich teilte mit das ein Termin erst in 2 Wochen nach meinem Urlaub möglich sei. Das Geld wurde nicht erstattet jedoch erhielt ich in meiner Abwesenheit täglich mehrere Anrufe wegen dem Techniker (Wenn sie etwas wollen melden sie sich sofort)

Nach meiner Rückkehr versuchte ich die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular, über die Hotline und per Post doch erhalte einfach keine Antwort.

Es ist eine grenzenlose Frechheit wie dort mit Kunden umgegangen wird. Hoffe ihr habt einen Tipp wie ich schnellstmöglich mein Geld zurückerhalte

Handy, Internet, Betrug, Recht, Anwalt, Vertrag, Abzockerei, Vodafone
Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wann löscht die Polizei meine Daten?

Ich habe kürzlich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Straßenverkehr) Einsicht in die Akten genommen und habe dort in einem Schreiben/Bericht von der Polizei warum auch immer den Satz „Herr (Ich) ist das letzte mal im Jahr 19** wegen Verleumdung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung polizeilich in Erscheinung getreten“ vorgefunden.

Der Satz bezieht sich auf einen Nachbarschaftsstreit, der an die 20 Jahre her ist. Ich wurde damals von einem Nachbarn (in dessen Oberstübchen definitiv irgendwas nicht in Ordnung war) angezeigt. Das ganze ging dann nach gegenseitigen Anzeigen sogar vor Gericht und die Vorwürfe gegen mich haben sich als haltlos erwiesen und der Nachbar hat seine gerechte Strafe bekommen...

Jetzt stelle ich mir genau drei Fragen:

Wieso hat die Polizei nach 20 (!) Jahren noch diese Daten und ist das überhaupt rechtens?

Wieso fällt so ein Satz, der sich so liest als hätte ich die o.g. Taten begangen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Straßenverkehr) das überhaupt gar nichts mit diesem alten Fall zutun hat?

Und 3. wie kann ich dagegen vorgehen? (Meinen Anwalt habe ich dazu noch nicht befragt, weil ich hoffe mir diese Kosten sparen zu können, beim Polizeiposten, der diesen Unsinn fabriziert hat habe ich angerufen... Dort war man ziemlich unfreundlich, wusste von nichts und sagen konnte oder wollte man mir dazu erst recht nichts.)

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Datenschutz, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jura, Polizist
Abmahnung - LKW Fahrer, aufgrund unsorgfältiger Abfahrtkontrolle?

Hallo,

kann mir jemand helfen für meine Schulaufgabe eine Abmahnung zu schreiben:

  • Fahrer ist verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen
  • Fahrer ist v. 04.02.-25.02. mit einem defekten Mautgerät gefahren
  • Es wurde ein mautpflichtiges FZG benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entrichtet worden ist
  • Es kam ein Schreiben von Toll Collect mit einer nachträglichen Erhebung von Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • MA hat uns darüber nicht informiert, dass er einen technischen Defekt hatte
  • Es sind diverse Strafzettel gekommen
  • Nun kriegt der Mitarbeiter eine Abmahnung

Kann mir bitte jemand helfen?

Abmahnung

 

 

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

ihr Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wir müssen Sie leider wegen des folgenden Vorfalls abmahnen:

 

In dem Zeitraum vom 04.02.-25.02.2019, hatte das Ihnen zugeordnete Fahrzeug einen technischen Defekt am Mautgerät. Trotz eines defekten Mautgeräts, haben Sie mit dem mautpflichtigen Fahrzeug, die gebührenpflichtigen Bundesfernstraßen benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entricht werden konnte.

Als Berufskraftfahrer sind Sie dazu verpflichtet, täglich eine sorgfältige Abfahrtskontrolle durchzuführen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.

Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Ausfertigung dieser Abmahnung werden wir Ihrer Personalakte beifügen und an den Betriebsrat zur Kenntnisnahme weiterleiten ."

Bitte korrigieren, verbessern

Deutsch, Schule, Schreiben, Recht, Anwalt, Abmahnung, Buerokauffrau, Grammatik, Personal, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Beruf und Büro
Ärger mit den Nachbarn. Wie reagiere ich am besten?

Hallo liebe Community,

ich brauche bitte einmal einen Rat.

Ich wohne direkt neben einer Ferienwohnung, sozusagen Terrasse an Terrasse.

Aufgrund einer Asthmaerkrankung reagiere ich mit heftiger Atemnot auf Zigarettenrauch und bekomme dann kaum noch Luft.

Seit diesem Sommer haben die Eigentümer nebenan ihre Wohnung nun von einer Nichtraucher- in eine Raucherwohnung umgewandelt, was zu riesigen Problemen für mich führt. Die Gäste wollen verständlicherweise auf ihr Rauchvergnügen nicht verzichten, aber ich will auch nicht elendig an einem Asthmaanfall verrecken.

Nachdem ich in diesem Sommer die größte Hitze bei verschlossenen Türen und Fenstern verbringen musste, was meine Terrasse praktisch nutzlos macht, habe ich vor gut 6 Wochen ein freundliches Schild mit einer witzigen Zeichnung und der Aufschrift „Hier bitte nicht rauchen - vielen Dank“ auf meiner Seite der Terrasse angebracht.

Gestern nun rückten meine Nachbarn an, sahen das Schild und drohten mir daraufhin per giftigem Zettelchen an meine Haustür geklebt damit „Schritte gegen mich einzuleiten“, wenn ich weiterhin „ihre Gäste anmachen“ würde. Und das Schild sei sofort zu entfernen!

Nach ihrer heutigen Abreise fand ich nun das Schild (Neupreis 13 €) überschmiert mit wasserfestem Marker und den Worten „Hier darf geraucht werden - Der Eigentümer“.

Ich bin sowas von frustriert und hab auch endgültig die Nase voll davon, daß diese Leute hier auf Biegen und Brechen und ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen ihre Interessen durchsetzen wollen.

Deshalb meine Frage: Ist das Beschmieren des Schildes schon Sachbeschädigung und lohnt sich da eine Anzeige oder wie sollte man auf so etwas am besten reagieren? Nett und freundlich bringt mich ja leider offenbar nicht weiter.

Wäre für eure Meinungen sehr dankbar.

Liebe Grüße von der Ruhrpottpflanze

Bild zum Beitrag
Asthma, Rauchen, Recht, Mietrecht, Anwalt, Nachbarn
Moped Verkauft Käufer will zurück geben Ohne Kaufvertrag?

ich habe mein Moped verkauf.ich habe ihm die Bekannten mängel benannt undzwar nur, das der Anlasser ab und zu meiner schätzung nach rumzickt das sie ab und zu Anspringt und manchmal anschieben müsse. er fuhr und sagte Perfekt schaltet gut beschleunigt gut ich nehme sie.Als er wieder kam, fragte ich noch : „Willst sie nochmal fahren“ er sagte nein haben wir schon. am Nächsten tag schreibt er mir hey ich würde die gerne Zurückbringen das fahrzeug Die Kupplung packt nicht zu bzw Fährt einfach. dann sagte er noch ich habe ne Neue Batterie eingebaut. Jetzt springt sie mir nicht mehr an da er nur e Starter Benutzt und Anschieben noch nicht probierte. ich bring sie später zurück.ich sagte nein ich nehme sie nicht ich sagte das es Ohne Gewährleistung oder Rückgabe ist der Kauf vor ort. Schieb sie doch mal an wie ich es sagte das es rumzicken tut , Sagte ich ihm. Hätte ihm ned gepasst er rief seinen Anwalt an und Sein Vater mich. sein Vater Vollkommen Frech, Unfreundlich und nicht Repsektvoll am Telefon,“ pass mal auf die Maschine springt nach einem Tag nicht an habe meinem Anwalt angerufen ich habe 2 Jahre Gewährleistung und 2 Wochen Rückgabe recht entweder sie kommen mir entgegen odee sie hören vom Anwalt .“ und legte auf, Habe ihn nicht unterbrochen da ich dachte wir klären das wie normale menschen und er würde mixh auch mal Sprechen lassen , wir telefonierten 2 mal und habe mich immer Am Ton gehalten, und er vergriff sich einmal! ich sagte das es nicht entgegen gekomme ist sondern ein Ultimatum, danach hieß es ich solle Kooperieren was totaler schwachsinn ist da ich sozusagen nur gedroht wurde. Ich habe ihn gefragt was das soll mit dem 2 Jahre also Hafte ich wenn in einem Jahr der Motor kaputt ist auch dafür ? Dann behauptete er „ Nein nur wenn ich unzufrieden mit dem Fahrzeug bin als Wirklich unzufrieden „ ich sagte dann „ Also wenn du in 1 Jahr bock auf mejr leistung hast und die Maschine schon 10tsd km gefahren bist kannst du wieder kommen und sagen ich will was größeres und mein geld zurück bin doch kein Händler und selbst das tut keiner das ich nicht lache“ er antwortete nicht indirekt auf das sondern drohte wieder mit dem Anwalt , ich habe ihm mehrfach gesagt schieb sie an es zickt, vorallem wenn man den E starter weis gott wie lange Orgeln lässt. kann die ZK auch mal Nass Sein, er baute sie aus und sagte sie ist trockener als ne Wüst. Jetzt lässt er es dem Anwalt Klären.jetzt meine Frage, Bei ihm Funktioniert sie nicht die Kupplung packe angeblich nicht behauptet er. Und sie Springe nicht mehr an. Wie ich sie ihm gab war die tip top.Er baute ne Neue Batterie ein, und Baute die ZK aus bzw Prüfte sie nach, dazu muss man den Kompletten Tank ausbauen und hat von dort Zugriff auf alles, ist dann Offiziell von ihm Verbastelt worden und so hafte ich ja nicht für oder ? Kann er mir dann wirklich mit dem Anwalt kommen ? Was ist das für ne 2 Jährige Gewährleistung habe sowas schlechtes noch nie gehört, vor allem als Privat verkauf.was mach ich jetzt?

Motorrad, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, mobile.de, Privatverkauf, Roller, Verkauf, Auto und Motorrad
Anzeige wegen leichter Körperverletzung? Was kann jetzt passieren?

Hello,

ich wurde in einem Einkaufszentrum von einer Frau angegriffen, die dachte, dass ich eine Affäre mit ihrem Mann hätte.

Die Frau kam auf mich zu, hat mich geschubst und mir gegen den Kopf geschlagen, woraufhin ich ihr aus Reflex die Brille von der Nase gezogen habe. Ich habe nicht zurückgeschlagen, ihr einfach nur die Brille abgezogen. Daraufhin hat sie mich gewürgt. Ein Mann ist Gott sei Dank dazwischen gegangen. Blöderweise habe ich mir nicht seine Handynummer geben lassen, als Zeugen.

Heute hat SIE mich angezeigt, behauptet, ich hätte einfach ihre Brille aus ihrem Gesicht geschleudert und sie geschlagen. Als Beweis hätte sie wohl Kratzer an den Armen und Händen und eine kaputte Brille gehabt.

Leute - ich habe ihre Brille nicht zerstört. Das muss sie selbst gemacht haben.

Geschlagen habe ich sie auch nicht, sie hat mich geschlagen! Habe ich so auch schon angegeben. Ich habe zugegeben, dass ich ihre Brille abgezogen habe, dass sie aber nicht kaputt war, dass ich aber keine Körperverletzung an ihr begangen habe.

Ich habe ja nicht mal ein Motiv, ich habe mich nur gewehrt, indem ich ihr die blöde Brille abgezogen habe.

Was erwartet mich da jetzt? Ich habe theoretisch ihren Mann als Zeugen, dass sie mich einfach angegriffen hat. Aber ob er dann echt gegen seine Frau aussagt, weiß ich nicht.

Polizei, Recht, Anwalt, Anzeige, Körperverletzung, Strafe
Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht

Meistgelesene Fragen zum Thema Anwalt