Tagsatzung - was nun?

4 Antworten

Wenn Du Dich bereits entschieden hast auszuziehen, weil Du die Räumung ohnehin für gerechtfertigt hältst, dann setze Dich mit dem Anwalt des Klägers in Verbindung. Mit ihm kannst Du die Modalitäten aushandeln und es kommt zu einem außergerichtlichen Vergleich. Sofern Du es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen möchtest, kannst Du auch im Termin selber einen Vergleich aushandeln. Statt selber dort zu erscheinen, kannst Du auch einen Prozeßbevollmächtigten zur mündlichen Verhandlung entsenden, welcher im Regelfall ein Anwalt ist. Schickst Du weder einen PB noch erscheinst Du selber, dann erläßt das Mietgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Versäumnisurteil gegen Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also es gibt mehrere Möglichkeiten du musst aber „schlau“ vorgehen.

Du solltest dir einen Anwalt holen, wenn das Geld wirklich nur für das nötigste reicht, kannst du bei Gericht eine Beratungshilfe beantragen, jeder Mensch hat recht seine rechtlichen Interessen vertreten zu lassen.

Wenn du einen Anwalt hast, reicht es meist aus, wenn nur der Anwalt zu den Terminen erscheint.

Du könntest versuchen dich noch außergerichtlich zu einigen, dafür müsstest du mit dem Kläger bzw. Vermieter sowie mit dem gegnerischen RA korrespondieren.

ich hoffe ich konnte dir helfen, wenn du fragen hast melde dich gerne nochmal :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtsanwaltsfachangestellter Azubi
Im September ist die Tagsatzung und ich weiß nicht, was ich machen soll?

Am besten du einigst dich vorher schon mit dem Vermieter, dann bleiben dir einige Kosten erspart.

Was passiert, wenn ich nicht erscheine?

Wenn dein persönliches Erscheinen angeordnet wurde, gibt es evtl. ein Ordnungsgeld (wenn du keinen Anwalt hin schickst). Ansonsten kannst du dich einfach nicht verteidigen. Ein Urteil wird wohl trotzdem ergehen.

Kann ich auch einen Anwalt hinschicken? Jedoch weiß ich nicht, was es kosten wird...

Sicher, dafür sind Anwälte doch da. Wenn du allerdings schon Schulden hast ist es vielleicht besser wenn du dich mit dem Vermieter einigst statt Anwalt und hohe Gerichtskosten auch noch auf dich zu nehmen.

ch bin auf jeden Fall Zahlungsunfähig. Wie Beweise ich das?

Das interessiert aber den Richter nicht. Es gibt wie üblich "Geld hat man zu haben". Die Abwesenheit von Geld befreit dich nicht von einer Zahlungspflicht.

Muss ich trotzdem bezahlen?

Ja

Jedoch habe ich einen Garant / Bürge und Zahler - ebenfalls angeklagt - er lässt sich von einem Anwalt vertreten und hat bestimmt 'Ausreden'!

Dann gilt für diesen das gleiche. Wenn seine Ausrede nicht gerade ist, dass die Bürgschaft auf irgendwelchen Gründen unwirksam ist, dann wird er bezahlen müssen falls du es nicht tust.

Was ist jetzt der 'schlauste' Weg?

Ich würde mal sagen nicht noch mehr Schulden aufkommen zu lassen. Du hast ja hier bereits eingeräumt, dass es dein eigenes verschulden ist. Am besten wäre es, wenn du dich mit dem Vermieter einigst, dann sparst du Anwalts- und Gerichtskosten - und de Bürge auch. Evtl. könnt ihr beide zusammen mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen. Wenn du dabei anbietest innerhalb der nächsten 1-2 Wochen auszuziehen (zusätzlich zur Zahlung eines Betrages), dann ist der Vermieter dem vielleicht gar nicht so abgeneigt. Immerhin hat er das Risiko, dass er keinen Cent sehen könnte wenn du Zahlungsunfähig bist. Hier wäre dann auch ein Nachweis deiner Zahlungunfähigkeit sinnvoll.

Wie stehen meine Chancen?

Vor Gericht? Wenn du wirklich Mietschulden hast wahrscheinlich nahe null. Die Chancen vorher eine Einigung zu erzielen sind deutlich höher.

bwhoch2  19.08.2019, 12:13
Immerhin hat er das Risiko, dass er keinen Cent sehen könnte wenn du Zahlungsunfähig bist. Hier wäre dann auch ein Nachweis deiner Zahlungunfähigkeit sinnvoll.

Sehr gute Antwort, aber zwei Dinge möchte ich ergänzen.

Der Bürge wird wohl kaum eine Ausrede bringen können, die ihn von der vorsorglich eingegangenen Zahlungspflicht befreit und FS wird natürlich zur Zahlung verurteilt und der Titel gilt 30 Jahre lang. Irgendwann komnt FS wieder zu Geld und dann kann ihn entweder der Bürge, falls er die Schulden doch noch bezahlt oder der Vermieter zur Kasse bitten. Außer bei zwischenzeitlicher Privatinsolvenz.

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Ich nehme an, du bist aus Österreich, denn nur dort gibt es den Begriff Tagsatzung. Das ist für Antworten wichtig zu wissen, da die Gesetze nicht gleich sind wie in Deutschland.

Gerhart  19.08.2019, 08:42

... und der Begriff "Mietzins" deutet ebenfalls auf Austria.

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Renick  19.08.2019, 09:01
@Gerhart

Mietzins ist auch in Deutschland im Sprachgebrauch noch üblich, weil dieser Begriff bis zur Mietrechtsreform am 1.9.2001 im Gesetz so bezeichnet wurde.

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