Räumungsklage?

JuristHelfer  24.04.2022, 21:20

Steht ihr beide in einem Mietvertrag? Oder habt ihr beide einen jeweils separaten Mietvertrag? Was meinst Du mit "Kündigung bis 30.05.22" ? Ihr wurdet doch bereits gekündigt.

MokDerHustler 
Fragesteller
 25.04.2022, 07:41

nein beide in einem mietvetrag, ja wurden zum ende januar gekündigt . da habe ich denn schlussel abgegeben.dann kam eine schreiben 2 kündigung bis 30.05.22.

4 Antworten

"ich habe keine schuld."

Da ihr Beide Hauptmieter seid, haftet ihr aber jeweils für die andere Person mit. So unschön es auch ist.

Um die Sache schnell zur Ruhe zur bringen würde ich einfach vorschlagen, dass du ein neues Schloss mit neuem Schlüsselsatz zahlst. Oder hat er sein Zeug auch noch da? Gerichtlich gegen sowas vorzugehen ist auch für den Vermieter nervenaufreibend und zu vermeiden. Auch wenns nicht deine Schuld war, solltest du im Eigeninteresse eine Lösung vorschlagen

MokDerHustler 
Fragesteller
 24.04.2022, 11:50

mit dem typen kann man nicht reden. ich habe schon meine schlussel alles abgegeben . er will nicht abgeben. wir wurden schon fristlos gekundigt , weil er halben bzw fast garkeinen miete zahlt. dss war auch meine idee mit schloss wechsel aber das wurde von hausverwaltung abgelernt ds ich mich strafbar machen wurdr.

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Xearox  24.04.2022, 11:54
@MokDerHustler

Richtig. Wenn du deinen Ex aussperren würdest, würdest du dich strafbar machen.

ggf. würde ich mir mal einen Anwalt suchen und mich von dem beraten lassen, was man machen kann.

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JuristHelfer  24.04.2022, 21:23
@MokDerHustler

Das ist Unsinn. So lange die Mietwohnung noch nicht von einem Gerichtsvollzieher geräumt wurde, darfst Du hier selbstverständlich das Schloss der Wohnungstür tauschen ( lassen ) . So die ständige Rechtsprechung.

Es ist aber hier darauf zu achten, dass ihr das Originalschloss nicht beschädigt, sicher aufbewahrt und bei Auszug wieder einbaut.

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MokDerHustler 
Fragesteller
 25.04.2022, 07:36
@JuristHelfer

kann ich leider icht mehr , da ich meinen schlussel januar abgegeben habe.

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Ihr wurdet vom Vermieter bereits fristlos gekündigt, weil IHR (gemeinsam) keine Miete mehr bezahlt habt. Durch den gemeinsamen Mietvertrag deid ihr in den Augen des Vermieters nicht voneinander unabhängig und es bedingt, dass die Wohnung bisher nicht an den Vermieter zurück gegeben wurde.

Was hat es mit der Kündigung zum 30.05. auf sich?

Der Vermieter wird vermutlich eine Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung sowie Zahlungsklage gegen dich und deinen EX anstrengen. Der Gegenstandswert der Klage könnte 6 Monatsmieten samt Betriebskosten ausmachen, vermutlich also 3000-5000€ je nach Lage. Dazu kämen die Gerichtskosten, die Kosten des RA des Vermieters, eventuell deine Kosten für einen RA und schon bist du bei ca. 10.000€, wenn es zu einem abschließenden Urteil kommt. Natürlich könnte auch dein Ex diese Summe bezahlen müssen. Hat er denn überhaupt Geld?

Daher fährst du wesentlich günstiger, wenn du die Mietschuld begleichst und gegen deinen EX Klage auf Herausgabe der Wohnungsschlüssel führst. Sollte dein EX die Wohnung nicht geräumt haben, wird es noch komplizierter. Du hättest einen Schadensersatzanspruch wegen Verzögrung der Räumung infolge der Kündigung gegen deinen EX. Wichtig ist, dass der Vermieter deine Aktionen mitträgt.

Hast du die Eltern deines X informiert?

MokDerHustler 
Fragesteller
 24.04.2022, 15:17

moin ,

ich die eltern wissen es . mischen sich halt nicht ein.

der erste kundigung war zum ende Januar, da habe ich denn kompletten Wohung schlussel abgegeben.

ich habe auch nichts in der Wohung .

er will halt sie Schlussel nicht abgeben.

Er lässt mich auch nicht von der Mietvetrag Raus.

Die Genoschenschaft will nicht , das ich miete zahle weil dann wurde die Mietvetrag weiter laufen. so aus sage der genossenschaft.

ich will es das es ganz schnell zum Räumungsklage kommmt . will die sache schnellst möglich abhacken.

ich weiss es halt nicht mehr weiter.

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Gerhart  24.04.2022, 15:19
@MokDerHustler

Also die Wohnung ist leer? Eilantrag an das Amtsgericht mit Klage auf Herausgabe des Schlüssels an dich, nimm einen Anwalt für Mietrecht. Gibt es einen Grund für die Handlungsweise des EX?

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MokDerHustler 
Fragesteller
 24.04.2022, 15:21
@Gerhart

ja ist leer.

ich weisse es nicht warum er das macht . will mich warscheinlich beschädigen.

geld hatt er . meist verdiener ist er.

anwalt habe ich . genommen .

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Gerhart  24.04.2022, 15:28
@MokDerHustler

Er schädigt sich selbst und dich mit. Moskau-Inkasso holt den Schlüssel auch bei ihm ab.

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MokDerHustler 
Fragesteller
 24.04.2022, 15:35
@Gerhart

genau..muss ich aber für die ganze summe aufkommen.?

wiessen sie das .?

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Gerhart  24.04.2022, 17:35
@MokDerHustler

Das wird dann im Kostenfestsetzungsbeschluss nach dem rechtskräftigen Urteil zu ersehen sein.

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JuristHelfer  25.04.2022, 10:06
@MokDerHustler

Er hat euch bisher zweimal gekündigt. Was natürlich Unsinn ist. Man kündigt immer nur einmal. Schreib mir bitte, das Du dir die Abgabe der Wohnungsschlüssel hast quittieren lassen. Hast Du?

Wenn Du gekündigt wurdest und im Januar 2022 die Wohnungschlüssel abgegeben hast, dann hast Du mit dem Mietverhältnis nichts mehr zu tun.

Daher soll der Vermieter aufpassen, was er insofern in seiner zweiten Kündigung ausführt. Und ggfs. in einer gerichtlichen Räumungsklage. In beiden hat dein Name nicht mehr aufgeführt zu werden.

Was will denn der Vermieter noch von Dir? Du bist doch raus aus der Sache.

Du kannst uns hier Alle duzen. :)

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Gerhart  25.04.2022, 10:19
@JuristHelfer

Dieser Kommentar ist grundfalsch, weil er die Stellung der Mieterin in der Mieterpartei nicht berücksichtigt. Der Vermieter hat im Januar die Mieterpartei und nicht eine Einzelmieterin gekündigt. Durch die gesamtschuldnerische Haftung der Mieterpartei gegenüber dem Vermieter bleibt die Tatsache bestehen, dass die Mieterpartei insgesamt die Mietwohnung nicht an den Vermieter herausgegeben hat.

Obwohl du dich dieser Tatsache bewusst bist, wie deine Nachfrage samt Antwort beweist, gibst du hier juristischen Unsinn zum besten.

Die zweite Kündigung könnte hilfsweise ordentlich im Zusammenhang mit der fristlosen sein, was aber aktuell ohne Belang ist.

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JuristHelfer  25.04.2022, 10:24
@Gerhart

Das ist Unsinn. Die eine Mietpartei muss nicht zuwarten, bis die andere Mietpartei einlenkt. Der Vermieter ist hier angehalten zu differenzieren. Mehr als die Schlüssel herauszugeben und die Wohnung zu beräumen, kann die Mieterin nicht machen.

Die Mieterin haftet für nichts mehr an der Mietsache. Das wird auch ein Gericht nicht anders sehen. Sippenhaftung gibt es nicht.

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MokDerHustler 
Fragesteller
 25.04.2022, 10:49
@JuristHelfer

ich weisse auch nicht was er will..hab auch keinen kraft mehr ganze zeit hinter dem schlussel herzulaufen. ja ich habe quittieren lassen. Damals hatt sogsr der vermieter telefonisch bei ihm gemeldet das er auch schlussel abgeben soll . er macht es halt nicht. Denke am besten ist die räumungsklage.

habe hakt angst , das ich alleine auf das ganze kosten sitzen bleibe.

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JuristHelfer  25.04.2022, 10:54
@MokDerHustler

Alleine schon mal gar nicht. Du hast die ( hoffentlich aussagekräftige ) Quittung. Nach meiner Auffassung bist Du damit raus.

Der Vermieter tut gut daran, eine eventuelle Räumungsklage nur gegen deinen ehemaligen Mitbewohner laufen zu lassen. Das er also die Klage nicht auf deine Person bezieht.

Fordert der Vermieter in der zweiten Kündigung auch dich auf, die Wohnung zu beräumen?

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Gerhart  25.04.2022, 11:06
@JuristHelfer

Rechtsirriger Blödsinn! Es gibt nur eine Mieterpartei, bestehend aus zwei Mietern. Du hast offensichtlich das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung jedes Mieters in einer Mietrpartei gegenüber dem Vermieter nicht im geringsten begriffen. Und da nennt sich auch nicht Sippenhaft. Es gilt unbestreitbar der § 427 BGB vollumfänglich.

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JuristHelfer  25.04.2022, 11:16
@Gerhart

Hier geht es nicht um eine teilbare Leistung ( Miete ) . Sondern um die Räumung der Wohnung. Warum sollte der Vermieter auch gegen die Mieterin auf Räumung klagen, wenn diese die Wohnung schon nachweislich beräumt hat?

Ändere gefälligst deinen Schreibduktus!

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Gerhart  25.04.2022, 12:50
@JuristHelfer

Ich vermute, dass du nicht weißt, was ein Duktus ist, Ich kann die Ausrichtung der Buchstaben meiner Texte nicht beeinflussen, das wird hier von GFnet vorgegeben.

Wenn du unbedingt lateinische Vokabeln in deinen Text einfließen lassen willst,solltest du aber um deren Bedeutung wissen. Aber das ist hier nur eine Nebensache. Deine vermehrte Anwendung der Vokabel "gefälligst" verbessert auch nicht den Inhalt deines Kommentars.

Zur Sache: Hier geht es um die unteilbare Leistung der Mieterpartei >> Herausgabe der Mietwohnung nach Mietende an den Vermieter. Diese Herausgabe hat schlicht nicht stattgefunden, wovon der Besitz der Wohnungsschlüssel durch die Mieterpartei zeugt. Der Vermieter wird wohl eine Nutzungsentschädigung aufgrund dieser Maßgabe fordern, wenn er seine Rechte kennt. Ansonsten scheint er nicht viel Übersicht im Mietrecht zu haben.

In einer Räumungs- und Zahlungsklage des Vermieters wird vermutlich der beklagte Mieter zur Zahlung herangezogen, das ist aber nicht gewiss. Daher weckst du falsche Hoffnungen bei der Fragestellerin.

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JuristHelfer  25.04.2022, 13:21
@Gerhart

Warum denn? Sie kann nicht ewig haftbar gemacht werden. Dann stehen halt beide in einem Mietvertrag, und? Sie hat den Schlüssel nachweislich abgegeben und ihre Sachen aus der Wohnung geholt. Auch versucht mit dem Vermieter zu reden.

Inwiefern will jetzt der Vermieter noch sie rausklagen wollen? Ergäbe das Sinn?

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Gerhart  25.04.2022, 13:30
@JuristHelfer

Der Vermieter KANN nur gegen die Mieterpartei als Ganzes klagen, darin liegt der Sinn der gesamtschuldnerischen Haftung der Mieterpartei. Es ist sicher eine bittere Pille für die FS, aber du änderst das nicht mit deiner Dünnbrettbohrerei.

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JuristHelfer  25.04.2022, 13:37
@Gerhart

Pass auf deine Ausdrucksweise auf. Hast Du keinen Anstand? Der Vermieter ist dennoch nicht daran gehindert, die Mieterin auf Wunsch aus dem Mietvertrag heraus zu schreiben.

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Gerhart  25.04.2022, 17:40
@JuristHelfer

Schließlich darf ich hier erweiternd auf den § 431 BGB hinweisen.

Ohne Zustimmung des 2. Mieters ist das "Herausschreiben" des 1. Mieters aus dem Mietvertrag unwirksam. Frag einen Anwalt, der gibt dir für 190,0€ + Mwst. die gleiche Antwort. Ich denke nun tatsächlich, dass du nur lückenhafte Kenntnisse im Mietrecht hast. Da nützen auch deine Befehle an mich nichts. Ändere deinen Nicknamen.

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JuristHelfer  25.04.2022, 17:45
@Gerhart

Das ist so garantiert nicht unwirksam. Belege deine dünnen Behauptungen endlich mal. Und ändere deinen Profilnamen.

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Gerhart  25.04.2022, 21:27
@JuristHelfer

Und wie das garantiert wirksam ist! Stecke deine Nase ins BGB und erfinde nicht neue Mietgesetze zu diesem Thema.

Meinen Vornamen ändere ich ganz sicher nicht. So kannst du in deiner Clique herumschwurbeln.

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JuristHelfer  26.04.2022, 21:01
@Gerhart

Belege deine wirren Behauptungen. Als ob hier jeder immer ein ganzes Gesetzbuch durchliest.

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Gerhart  26.04.2022, 21:23
@JuristHelfer

Zwischen Realität und Behauptung liegt ein Unterschied, den du vermutlich nicht erkennen kannst. Deine Erfindungen dienen nur zur Verwirrung des Fragestellers, der, wenn er denen folgen würde, grausam enttäuscht werden würde.

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Sie haften für alle berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis solidarisch für den anderen Mieter mit.

Entstehen Ihnen daraus Nachteile, so können Sie sich an dem anderen Mieter schadlos halten.

Sofern es sich da nicht um eine Zentralschließanlage handelt, dürften de Kosten für einen Schlosstausch sich in überschaubaren Grenzen halten.

Reden Sie mal mit dem Vermieter bevor die Sache gerichtlich eskaliert.

MokDerHustler 
Fragesteller
 24.04.2022, 13:13

vermieter hatt räumungsklage eingereicht. schlloss dprftr ich nicht wechseln .

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schelm1  24.04.2022, 13:17
@MokDerHustler

Da bleibt nur das persönlich Gespräch oder die Einsicht Ihres Mitmieters.

Verklagen Sie ihn auf die Herausgabe der Schlüssel.

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MokDerHustler 
Fragesteller
 24.04.2022, 13:20
@schelm1

eine Persönliches Gespräch hatt leider mehrmals nicht geholfen...werde es leider abwarten mussen.

nur ich habe keinen lust auf die ganze kosten alleine sitzen zu bleiben. ich habe schon lange mit dem Vermieter Koperriert.

vielen dank fur ihren. Hilfen.

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So nuenn muss meine ex freund alles selber bezhalen . So hatt drr richter entschieden . Auch meine anwalt kosten muss er zahlen .

nur mal so als info