Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

7 Antworten

Hallo,

vorab gesagt: Du verfängst Dich in allerlei Wirrungen.

Der Reihe nach: wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, dann bezahlst Du diesen grundsätzlich erstmal selbst. Verfügst Du über eine Rechtsschutzversicherung, so beauftrage Deinen Anwalt, bei der Versicherung Deckungszusage einzuholen. Du kannst die Beauftragung Deines Anwaltes von einer solchen Zusage abhängig machen, wenn Du willst. In der Regel übernehmen RVs die Deckung, wenn Du über eine Verkehrssrechtschutz verfügst (diese würde hier nämlich greifen).

Weiter im Text: wie gesagt, ist jede Partei erstmal ihrem Anwalt gegenüber honorarpflichtig. Kommt es zum Rechtsstreit, so hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, mithin auch die Kosten für den Rechtsanwalt der Gegenpartei. Kommt es vorab oder auch während der mündlichen Verhandlung zu einem Vergleich, so hängt es davon ab, was in dem Vergleich ausgehandelt wird. Normalerweise werden die Anwaltskosten entsprechend dem Vergleich gequotelt.

Die Gerichtskosten bemessen sich dabei nach dem sogenannten Streitwert. Die Anwaltskosten hingegen nach dem Streitwert in Abhängigkeit von der Verfahrensgebühr etc. Das regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zusammengefaßt: verlierst Du, hast Du die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Gewinnst Du, bezahlt die Gegenseite. Kommt es zu einem Vergleich, tragen die Parteien die Kosten entsprechend dem Vergleich (= die wahrscheinlichere Variante). Die von der jeweiligen Partei zu zahlenden Kosten werden nach Saldierung mit dem Gerichtskostenvorschuss auf der Grundlage eines Kostenfestsetzungsbescheides dem jeweiligen Prozeßbevollmächtigten nach Abschluß des Verfahrens zugestellt.

Beste Grüße

itasca

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium
micholee 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:16

Danke für die ausführlichen Hinweise. Da weiß ich Bescheid. Muss mir dann jetzt überlegen, wie ich damit umgehe :-)

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Hi,

Ich möchte vorerst  zusammenfassen was passiert ist.

Dein Gutachter(woher kommt der eigentlich?) hat einen höheren Schadenbetrag festgestellt, als der Versicherungsgutachter, welcher Vorschäden und Bearbeitung des Schadens anders bewertet hat.

Ein Gutachter ist ein unabhängiger, welcher die Aufgabe hat, neutral zu bewerten.

Liegt deiner Meinung nach ein falschurteil des Gutachters vor, setze dich bitte mit der Versicherung auseinander, was für Alternativen dir in dem Falle geboten werden. (Außergerichtliche Einigung, 2. Gutachten, sonstige Vereinbarungen)

Besteht keine Einigung, sollte man Prüfen, ob die vom Gutachter bezifferte Schadenhöhe ausreicht, um den Schaden zu reparieren.

Ist dies der Fall, dann hat die Welt ihren lieben Frieden, denn bereichern sollst du dich an dem Schadenfall nun wirklich nicht.

Ist das nicht der Fall, solltest du über einen juristischen Schritt nachdenken.

Die Kosten dafür übernimmt entweder deine Rechtsschutz( vorbehaltlich Zusage und abzüglich SB)  oder der "Verlierer" des Rechtsstreits. Hinweis: sehr viele Prozesse enden mit einer Einigung, bei welcher sich auch die Kosten geteilt werden.

Zusatzlich können sich Streitigkeiten dieser Art sehr lange hinziehen, und damit hohe Kosten verursachen.

Na wenn ihr gewinnt, zahlt die Gegenseite die Kosten. Wenn ihr nur "zum Teil" gewinnt, also statt der 5.500€ werden euch z.B. 4.000€ zugesprochen, musst du die Kosten anteilig selber tragen, wenn wir davon ausgehen, dass sich die Höhe der Kosten aus dem Streitwert ermittelt.

micholee 
Fragesteller
 02.09.2019, 10:46

Danke. Also Anwalt und Gerichtskosten anteilig. Kann man sowas ganz grob abschätzen, ob das 3 oder vierstellige Beträge sind? (Hätte gedacht, dass man, bevor er in Gericht geht, einer der Seiten ein Gegenangebot macht, um sich Außergerichtlich zu einigen). Ich kann ja auch mal den Anwalt fragen, wie er die Chancen sieht. (Ich könnte ja wirklich auf die Felgen und den Vorschäden von 80 Euro verzichten)

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Wenn du zur Abwehr eines unberechtigten Anspruchs einen Anwalt einschalten musst, wird das von deiner Haftpflichtversicherung getragen. Das ist ja die vorrangige Aufgabe, dir unberechtigte Ansprüche vom Hals zu halten.

micholee 
Fragesteller
 02.09.2019, 13:31

Achso, von meiner (KFZ-Haaftpflicht)? Ich dachte die gegnerische Haftpflicht bezahlt, da die Unfallsache eigentlich klar ist. Hier geht es nur um die Kosten bzw. das Gutachten.

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LordAlton  03.09.2019, 06:03

es geht aber um das Durchsetzen eigener Ansprüche. Somit hat die eigene Haftpflicht nichts damit zu tun.

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In aller Regel kommt es zu einem Vergleich und dann trägt jeder seine Kosten!

Nur bei einem Urteil wird die Kostenfrage durch das Gericht geklärt, was in aller Regel bedeutet, dass die unterlegene Partei auf ihren Kosten sitzen bleibt.

Warum läßt du den Wagen nicht einfach in deiner Werkstatt reparieren? Wozu die Kosten für ein Gutachten, wenn es doch eigentlich um ein repariertes Auto gehen sollte?

micholee 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:19

Der Wagen ist älter. Der Wert vielleicht 9000 Euro, weswegen ich mir denke, dass man hier keine 4000-5000 in eine Reparatur unnötig stecken sollte. Ich würde den Wagen als Unfallfahrzeug verkaufen.

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