Shape World, vergammelten Shake geliefert bekommen?
Hey,
vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus, Google kann mir leider nicht helfen.
Ich habe bei Shapeworld einen Abnehmshake bestellt da ich mit dieser Diät Anfang des Jahre viel abnehmen konnte und jetzt wollte ich halt den Rest auch runter kriegen.
Naja jedenfalls habe ich mir wie beim ersten mal den gleichen Shake bestellt nur in einer anderen Sorte, das Produkt kam am Freitag bei mir an und ich habe direkt mit der Diät anfangen wollen. Als ich die Dose mit dem Pulver öffnete kam mir direkt ein stark unangenehm riechender Duft entgegen, da war ich schon leicht verwundert, habe das Pulver aber trotzdem wie in der Anleitung vermerkt mit fettarmer Milch angerührt und der Shake schmeckte tatsächlich so unangenehm wie er roch (Habe nur nippen können). Habe dann mal meine Mutter (hat selber bereits verschiedene Shakes ausgetestet) um rat gebeten die auch sofort zu dem Entschluss kam dass das vergammelt ist, also habe ich an Shapeworld eine Mail geschrieben und um ein Rücksendeetikett gebeten, die sind aber der Meinung dass bei der Verkostung alles in Ordnung war und haben mir nur ein 15% Gutschein auf meine nächste Bestellung angeboten..
Was mach ich denn jetzt? Ich zahle doch keine 90€ für ein Produkt was ich in den Müll werfen muss.
3 Antworten
Was mach ich denn jetzt?
Du reklamierst die fehlerhafte Ware mittels eines griffigen Einschreibens:
Aus dem Link:
ReklamationDefekte Ware sollte am besten immer schriftlich reklamiert werden. Beschreiben Sie in einem Brief oder per E-Mail die aufgetretenen Mängel möglichst genau. Wird im Geschäft mündlich reklamiert, ist es hilfreich, eine Notiz über das Gespräch anzufertigen: Name des Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgründe und das Ergebnis des Gesprächs inklusive gesetzter Fristen sollten Sie dabei festhalten.
Schriftlich heißt in diesem Fall per Einschreiben (Du weißt, was das ist?), nicht per Mail.
Und Du hast hier eine Reklamation, keinen Widerruf, den Unterschied kannst Du gerne mal googeln.
Ja ich weiß was einschreiben ist.
Aber habe ich denn überhaupt ein Recht den Artikel zurückzusenden? Da es ja ein Lebensmittel ist und soweit ich weiß hat man bei Lebensmitteln die man Online erworben hat, kein Rückgabe recht. Nur ich musste das Produkt ja öffnen um zu bemerken das es vergammelt ist.
Seufz...
Nochmal:
Es geht hier nicht um eine Rückgabe oder um einen Widerruf, sondern um eine berechtigte Reklamation.
Und selbstverständlich kannst Du auch verdorbene Lebensmittel reklamieren, so wie jede andere gekaufte Ware auch.
Tut mir leid, du erzählst mir nur gerade anderes (natürlich positiv für mich) wie ich überall bei Google fand.
Ich werde dann da wohl mal einen Brief hinschreiben.
Wäre es schlau wenn ich die Schriftliche Reklamation einfach in die Bestellung mit rein lege, versichert Versende und Rückerstattung der Versandkosten verlange? Oder muss ich erst die Reklamation schicken und nach Antwort kann ich das Paket wegschicken?
Ich würde es parallel machen:
Der Rücksendung Dein Forderungsschreiben beilegen und das Ganze nochmal als Einschreiben mit Rückschein verschicken und darin die Rückforderung des Warenwerts plus aller Versandkosten mit Hinweis auf den §439 BGB verlangen:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Sorry wenn ich nochmal störe, aber wäre das so in Ordnung? Die haben mir eben nochmal eine Mail geschrieben wo drin steht das Sie weiterhin keine Lust auf eine Diskussion haben, da das ja anscheinend zu nichts führt.
Adressen
Betreff: Reklamation ABNEHM COLLECTION Schokolade
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.08.2019 habe ich bei Ihnen ABNEHM COLLECTION Schokolade gekauft. Hiermit reklamiere ich die Ware, weil die Ware bereits Ranzig/vergammelt/schlecht bei mir ankam.
Aufgrund des Mangels kann ich das Produkt nicht benutzen und es steht funktionslos in meinem Haus. Als Verbraucher mache ich von § 437 BGB Gebrauch und bitte um eine Rücknahme des Artikels.
Mein Anspruch auf Gewährleistung beinhaltet eine kostenfreie Rücksendung (§439 BGB). Im Falle einer Weigerung Ihrerseits würde ich mich gezwungen sehen, meinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang meiner Reklamation und Rücksendung. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Das kannst Du so schreiben, aaaber:
Im Falle einer Weigerung Ihrerseits würde ich mich gezwungen sehen, meinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Dann musst Du das im Falle einer Weigerung aber auch tatsächlich durchziehen, andernfalls machst Du Dich nämlich ganz schnell ziemlich lächerlich.
Hallo,
ich habe soeben die Mail von der Firma erhalten dass das Paket eingegangen ist Sie mir aber das Geld nicht erstatten da die Bestellung schon geöffnet wurde. Das Geld habe ich eh noch nicht überwiesen, aber solange ich nicht zahle bekomme ich ja nur Mahnungen.
Jedenfalls fühlt sich die Firma durch den Satz"geöffnete Ware ist von einer Rücksendung ausgeschlossen" sehr sicher und der § den ich Ihnen genannte habe, war denen anscheinend auch egal. Ich warte mal ab ob das Büro sich vielleicht auch noch zu Wort meldet, da ich echt wenig lust auf Anwalt etc. habe.
Jedenfalls wollte ich mal nachfragen ob du vielleicht einen Tipp hast was ich noch machen kann / sollte außer dann eben zum Anwalt zu gehen.
Da gibt es keine Alternative:
Die wollen offenbar testen, wie weit Du gehen willst, alles weitere ist jetzt Deine Entscheidung.
Auf jeden Fall den Händler kontaktieren und auf rücknahme+Erstattung bestehen
Habe ich doch gemacht, die sehen aber keine Schuld und möchten für die Rücksendung (die schon teurer wird) nicht aufkommen
Da musst du aufjedenfall die AA:$$ kontaktieren und mit denen das besprechen. Du musst denen nur dein Einkaufsverlauf zeigen und die kümmern sich drum.
was genau auf der Website meinst du denn? Ich finde da irgendwie nur eine Anleitung zum zurücksenden.
die haben mir heute zurück geschrieben das Sie bereits geöffnete Ware nicht zurücknehmen, aber ich kann doch für ein vergammeltes Produkt nicht einfach 90€ zahlen..