Beistand Verkehrsrecht, brauche dringend Hilfe?

8 Antworten

Maßgeblich ist das Ergebnis vom Bluttest, der zeitnah entnommen worden sein muss.

Er entlastet Dich, wenn Du die zulässige Alkoholkonzentration nicht überschritten hast.

Irgednwelche "Zeugenaussagen", sind dann entbehrlich.

Günter

astro321 
Fragesteller
 05.10.2019, 17:42

Aber ich bin nicht gefahren ich wurde zuhause abgeholt laut Zeuge bin ich gefahren. Ich habe das total dumm formuliert. Der Zeuge will jetzt aussagen das er sich geirrt hat-

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GuenterLeipzig  05.10.2019, 18:12
@astro321

Also ich fasse zusammen:

  • Du hast zwar getrunken
  • Du bist nicht gefahren

Na dann bestreite, dass Du gefahren bist mit dem Hinweis dass eine Verwechslung vorliegen muss.

Im Zweifel könnte das die Polzei mit dem (nicht vorhadenen) Bewegungsprofil des Funktelefons überprüfen, so ein solches vorhanden.

Günter

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Na, wenn die Zeugen ihre Aussagen zurückziehen, gibt es keine Zeugen gegen dich. Wenn der Bluttest aber beweist, dass du zu dem Zeitpunkt alkoholisiert gewesen sein musst, als du gefahren bist, braucht es keine Zeugen. Dann ist die Sache klar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich unterrichte Englisch und Spanisch.
astro321 
Fragesteller
 05.10.2019, 17:35

Wie die Sache ist klar? ich verstehe es einfach nicht wie soll ich belangt werden wenn der zeuge seine Aussage revidiert?

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HerbieSig  05.10.2019, 17:37
@astro321

...der Bluttest allein reicht als Beweis, da bedarf es keiner weiteren Zeugen... ☻☻☻

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Immer mit der Ruhe. Erstmal musst du angeklagt werden und dann wenn die Polizei doch den Bluttest hast bist du eh raus aus dem Schneider weil bei der Beweislage nicht auf Zeugen gehört wird.

astro321 
Fragesteller
 05.10.2019, 17:36

ich habe ja getrunken aber ich bin nicht gefahren.

Der Zeuge will jetzt sagen der er sich geirrt hat

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Robin0606  05.10.2019, 17:38
@astro321

rip aber wenn du nicht am Steuer warst ist doch noch besser. Dann lass den Zeugen halt seine Aussage zurück ziehen aber du brauchst da keine Bedenken zu haben

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lewei90  05.10.2019, 17:39
@astro321

Achsooo. Das musst du auch sofort dazu sagen. Es kam so rüber, als seist du betrunken gefahren, wüsstest das und willst nun wissen, wie du trotz Nachweis von Alkohol im Blut aus der Nummer rauskommst.

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astro321 
Fragesteller
 05.10.2019, 17:44
@lewei90

nein nein ich habe es dumm formuliert das ist die Aufregung. Also der Zeuge revidiert das ganze dann kann doch eigendlich nichts passieren?

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lewei90  05.10.2019, 17:52
@astro321

Wenn man dir nicht nachweisen kann, dass du, als du nachweislich alkoholisiert warst, Auto gefahren bist, wahrscheinlich nicht.

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zeugen können auch behaupten, dass du linkshänder oder hauptschüler bist, schielst oder einen schlechten geschmack hast.

nur ein test durch die polizei kann zweifelsfrei feststellen, ob du betrunken warst, bzw. über 0,5 prom hattest, alles andere ist nicht gerichtsrelevant. das reine beobachten von fehlern im straßenverkehr ist nur dann von interesse, wenn es sich um erhebliche handelt, z.b. rotlichtverstoß.

Wenn du nichts getrunken hast, sicherlich hast du das auch zum Ausdruck gebracht, gegenüber der Polizei, die nen Bluttest haben - ist doch alles "in Butter", der wird negativ sein und nix passiert.