Wie muss man ein defektes bewegliches Wirtschaftsgut als Vollabgang in der Steuererklärung angeben?

Hi zusammen,

ich sitze aktuell an der Steuererklärung meines Gewerbes (Kleinunternehmer-Regelung).

Letztes Jahr habe ich mir ein iPhone Xs gekauft und angefangen über die 5 Jahre (als Handy) abzuschreiben. Das iPhone ist aber leider kaputt gegangen, sodass ich es nicht weiter nutzen kann.

Aus diesem Grund würde ich es gerne in meiner Steuererklärung, die ich mit der Software "Smartsteuer" mache, als Vollabgang angeben. Hierzu habe ich aber folgende Fragen.

  • Man muss das Wirtschaftsgut in der aktuellen Steuererklärung angeben. Dies habe ich so gemacht (Ich habe den Kaufpreis, das Anschaffungsdatum usw.):

  • Anschließend muss eine Abschreibungsmethode gewählt werden. In meinem Fall die lineare Abschreibung:

  • Das Programm ermittelt automatisch die Nutzungsdauer usw.:

  • Anschließend muss gewählt werden, was mit dem Wirtschaftsgut im aktuellen Jahr der Erklärung (also 2020) passiert ist. In meinem Fall liegt ein Defekt vor, also habe ich Zugänge oder Abgänge gewählt:

  • Im letzten Schritt muss der Abgang in eine Tabelle eingetragen werden. Hier bin ich mir ebenfalls nicht sicher, ob meiner Angaben richtig sind. Vollabgang ist gewählt. Den Betrag 919,29 habe ich angegeben, weil das iPhone bereits 1 Jahr abgeschrieben wurde, also habe ich praktisch 1149€ / 5 Jahre gerechnet und den Betrag für das erste Jahre von den Anschaffungskosten abgezogen. Ist das so richtig (falls man das überhaupt bei einem Vollabgang angeben muss). Darüber hinaus habe ich keine Ahnung, was bei der Spalte "Veräußerungserlös" rein muss (falls überhaupt etwas rein muss).

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen bzw. mich berichtigen, falls ein Fehler vorliegt.

Vielen Dank im Voraus :)

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Computer, Steuern, Technik, Einkommensteuer, Steuerberater, steuerberatung, Technologie, Abschreibung, Wirtschaft und Finanzen
’Gaming’ Laptop für Studium und Privates von Steuer absetzen möglich?

Hallo,

ich würde mir gerne einen neuen Laptop für mein Studium ab Januar kaufen. Mein alter Laptop ist 7 Jahre alt und tut es nicht mehr wirklich. Nun ist es so, dass der Laptop fast jeden Tag in der Uni gebraucht wird, ich aber natürlich manchmal zu Hause gerne etwas darauf spielen möchte und auch nach dem Studium. Ich bekomme durch die Uni Prozente auf gewisse Laptops und habe zwei nahezu identische Laptops gefunden. Die Auswahl war leider nicht so groß. Beide sollen mit Rabatt 719 Euro kosten. Beide sind wirklich sehr identisch, nur dass der eine Laptop ”Gaming” beinhaltet und dadurch eine größere Festplatte und eine bessere Grafikkarte besitzt. Der andere hat nicht das Wort ”Gaming” drin und besitzt dafür ein CD DVD Laufwerk. Da ich aber kein internes Laufwerk brauche durch mein externes, wäre natürlich also die bessere Wahl der ”Gaming” Laptop. Nun habe ich aber Angst, dass wenn ich diesen ”Gaming” einreiche, das FA ihn komplett streicht und nicht anrechnet. Bei ”normalen” Laptops kann man sie ja mittlerweile bis 8xx Euro sofort abschreiben.

Da ich ja nicht als Steuersünder auftreten möchte, würde ich jetzt gerne fragen, wie ich hier verfahren soll bzw. kann. Kann ich mir den Gaming Laptop kaufen oder eher den normalen, obwohl es wirtschaftlich gesehen Schwachsinn wäre?

Danke euch!

Computer, Finanzen, Steuern, Studium, Technik, Steuererklärung, Abschreiben, Finanzamt, studieren, Technologie, Abschreibung

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