Abschreibung bei Ratenkauf?

2 Antworten

Abschreibung bei Ratenkauf oder Leasing

Wenn Sie ein Wirtschaftsgut per Ratenkauf erwerben, so treten damit zwei verschiedene Verträge in Kraft.

Zum einen schließen Sie einen Kaufvertrag, zum anderen einen Finanzierungsvertrag.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Wirtschaftsgut übergeben bekommen, beginnt Ihre Abschreibung.

Steuerlich gesehen sind die Tilgungsraten, die Sie für diesen Ratenkauf zahlen müssen, unerheblich.

Steuermindernd kann sich lediglich der Zinsanteil der Tilgungsraten auswirken.

es ist genau so vorzugehen wie bei einem Regelbesteuerer, da die Kleinunternehmerregelung aus der UMSATZsteuer kommt und die Abschreibung ein Thema der Einkommensteuer ist