Hallo, ich würde gerne wissen wieso Abschreibungen und Zinsaufwendungen nicht ohne weiteres in die KLR übernommen werden können. Danke für die Hilfe?

3 Antworten

Die KLR versucht Kosten verursachungsgerechter und aussagekräftiger für
die interne Kostenrechnung zu bestimmen. Abschreibungen können sich in
der FiBu beispielsweise an der Afa-Tabelle orientieren, die die
Nutzungsdauer für verschiedene Anlagegüter angibt. Die reale
Nutzungsdauer kann aber von der Nutzungsdauer der Afa-Tabelle abweichen,
weswegen Abschreibungen in die KLR mit anderen Werten übernommen
werden. So kann es beispielsweise sein, dass die Nutzungsdauer nach Afa
10 Jahre aber in der KLR 15 Jahre beträgt. Das hätte zur Folge, dass die
Abschreibungen der KLR geringer als die der FiBU sind.

Schau dir zu dieser Thematik am besten den Unterschied zwischen Grund-, Anders- und Zusatzkosten an, dann sollte es deutlich werden.

Mal grob: In der KLR schreibt man eher vom angenommenen Wiederbeschaffungswert des Gutes ab. (kalkulatorische Abschreibung)

In die kalkulatorischen Zinsen nimmt man außer den konkret an eine Bank gezahlten Zinsen noch eine Verzinsung des Eigenkapitals auf.

Weil man dort nicht mit den Zahlen aus Handels- und Steuerbilanz arbeitet, sondern speziell bei der Abschreibung mit kalkulatorischen werten.