Kosten-Leistungsrechnung Hilfe, Abschreibungen, kalkulatorische Wagnisse?
Hallo, habe mehrere Fragen zur KLR.
Erste, unten die Bilder als Beispiele: Wenn Abschreibung, Zinsaufwendungen ect, also korrekturbedürftige Aufwendungen ohne Abschlussangaben gibt, also nur bilanzmäßige und keine kalkulatorischen Abschreibung, kommen die Abschreibungen dann zu Aufw. bei kostenrechn. Korrekturen, oder hinten hin bei Kosten ? Denn hier ist das ja bei beiden unterschiedlich. Bei dem ersten Bild stehen die Abschreibungen bei der Abgrenzungsrechnung, obwohl es keine kalk Abschreibungen gibt, ich habe die nämlich immer nur dann dahin gepackt, und ansonsten bei Kosten.
Und, wie ich das auch schon unterschiedlich gesehen habe; sind Verluste aus Schadensfällen betrieblich oder neutral, und wie habe ich das aufzuschreiben, wenn es noch Kalk . Wagnisse in den Abschlussangaben gibt?
Danke schonmal
1 Antwort
Sowohl für Zinsaufwendungen, Abschreibungen und für die Wagnisse gibt es ja einen entsprechenden Wert in der guv. In der klr wird aber mit einem anderen Wert kalkuliert. Daraus ergibt sich, dass einmal der Aufwand in der guv im rk1 steht und Betragsmäßig gleich als Aufwand im Bereich kostenrechnerische korrektur. Nun nimmt man den Kalkulierten Wert und trägt ihn als Kosten in der klr ein. Da aber gilt rk1=rk2 muss man nun einen Ertrag mit dem gleichen Betrag bei Kostenrechnerische Korrektur eintragen.
Verluste aus Schadensfallen sind außerordentliche Aufwendungen, die mit dem tatsächlichen Wert in der guv gebucht werden aber mit einem Durchschnittswert in der klr kalkuliert werden da sonst der Verkaufspreis ungleichmäßig belastet wird. Wird in der Tabelle ähnlich erfasst. Einmal der Wert im rk 1 als Aufwand, dann nochmal als Aufwand im Bereich krk. Den Wert aus der klr trägt man bei Kosten im Bereich Betriebsergebnis Rechnung ein. Da rk1=rk2 muss Betragsmäßig gleich ein Ertrag in der krk eingetragen werden.