kalkulatorische Kosten .. wofür?

3 Antworten

Grundsätzlich sind Kosten die Grundlage für die Kalkulation, also die <Preisermittlung. Sie gehören in den Bereich der Betriebsbuchführung (Kosten- und Leistungsrechnung). Bestimmt habt ihr über Grundkosten gesprochen, das sind Kosten, die aufwandsgleich sind (z.B. Gehälter, Büromaterial usw., usw.)

Kalkulatorischer Unternehmerlohn hast du verstanden, das sind Zusatzkosten. Den kalkuliert der Unternehmer, weil er (außer dem Gewinn) seine Arbeit "entlohnt" haben will. In der Geschäftsbuchführung (also die für das Finanzamt) kommt der Begriff nicht vor.

Kalkulatorische Zinsen. Der Unternehmer kalkuliert mit ihnen die Zinsen, die er bekommen hätte, wenn er sein Eigenkapital angelegt hätte und Zinsen bekommen hätte. In der Geschäftsbuchführung gibt es nur die Zinsen, die das Unternehmen tatsächlich bezahlt, etwa an Banken für einen Kredit. In der Kostenrechnung steht dieser Betrag und die "entgangenen Zinsen".

Vielen Dank

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kalkulatorische Kosten benötigt man um zu kalkulieren. :-)

Aber nun mal ernsthaft und im Detail: Beispiel Abschreibungen. Die Höhe der Abschreibungen ist durch das Steuerrecht vorgegeben. Wenn ich mir eine Anlage kaufe und die laut Steuerrecht 6 Jahre abzuschreiben ist, dann habe ich jedes Jahr 1/6 des Anschaffungswertes als Kosten. Ich werde auch versuchen, soviel wie möglich und so schnell wie möglich abzuschreiben, um mir möglichst schnell und möglichst viel Steuern zurückzuholen.

Aber diese steuerliche Vorgabe spiegelt nicht unbedingt die wirtschaftliche Realität wieder, denn diese Anlage kann ich in meinem Beispiel 10 Jahre nutzen. Wenn ich jetzt also eine rein interne Auflistung meiner Einnahmen und Kosten mache, dann führe ich dort nur 1/10 der Anschaffungskosten als kalkulatorische Abschreibung auf. Und das nehme ich auch als Basis, wenn ich Verkaufspreise kalkuliere. Dort muss ich ja das hineinrechnen, was ich als realistische Kosten ansehe und nicht das, was gerade steuerlich opportun ist.

Dankeschön :)

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@Rainbow1609

Alles zusammen gelesen, hat es jetzt klick bei mir gemacht :)

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kalkulatorische Kosten sind:

kalkulatorischer:

  • Unternehmerlohn

  • Abschreibung

  • Zinsen

  • eben alle Kosten, die aus irgendeinem Grund nicht oder nicht in der üblichen Höhe anfallen und daher extra erfasst werden müssen.

Ja ok aber wofür macht man sowas ? :/ Wie das geht hab ich verstanden aber noch nicht wirklich warum außer bei dem Unternehmerlohn. Weil der ja vom Gewinn berechnet wird. Aber wieso macht man das bei den Abschreibungen ?

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@Rainbow1609

Um einen Preis zu bekommen, der alle Kosten deckt.

Ausserdem Unternehmenrlohn hat ncihts mit Gewinn zu tun.

sieh mal bei mir. Ich bin Berater. Natürlich brauche ich nicht viel an Kapital. Schreibtisch, Computer usw., da ich eine GmbH habe reichen die 50.000,- Kapital aus.

Aber wenn ich das nciht ins Unternehmen investiert hätte, dann würde ich doch auf die 50.000,- Zinsen bekommen. Der Verzicht auf die Zinsen sind "opportunitätskosten" udn gehen als Kalkulatorische Zinsen in meine Kalkulation ein.

Der Unternehmerlohn entfällt bei mir natürlich, weil meine GmbH mir ein angemessenes Gehalt zahlt. Aber wäre ich Einzelunternehmer wäre der Kalkulatorische Unternehmerlohn das, was ich als Angestellter mit meiner Ausbildung und Berufserfahrung bekäme.

Das muss natürlich in die Preiskalkulation eingehen.

Wenn ich dann sehe, dass ich als Gründercoach 750,- pro Tag abrechnen darf, aber meine Preiskalkulation sagen würde, dass mein Tag 1.000,- bringen müsste, dann muss ich überlegen, ob ich nicht den Laden Dicht mache und eventuell als Angestellter arbeite.

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