Anhänger zur Vermietung Abschreibung?

2 Antworten

Die amtlichen AfA-Tabellen gelten als Orientierungshilfe für neue Wirtschaftsgüter. Für gebrauchte Wirtschaftsgüter bestimmt sich die Abschreibung nach der Restnutzungsdauer (RND) bzw. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 1 Satz 2 EStG).

Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die RND zu schätzen. Es bietet sich u. U. die Differenz der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und dem Alter des Wirtschaftsguts an.

Die Nutzungsdauer sollte objektiv nachvollziehbar sein. Meiner bescheidenen Meinung nach, wird das FA aber nichts dagegen haben, wenn z. B. die RND nach der AfA-Tabelle eigentlich nur 2 Jahre beträgt, du die AHK i.H.v. deinen besagten 2.500 EUR auf mehr Jahre verteilst, da der Gewinn in den ersten beiden Jahren höher ausfallen wird.

Ich lese aus deinem Text zwischen den Zeilen irgendwie raus, dass du von den 7.000 EUR abschreiben willst?! Nur der Vollständigkeithalber: Du schreibst immer von deinen Anschaffungskosten ab, die sich nach § 255 Absatz 1 HGB bestimmen. In deinem Fall wären das dann die 2.500 EUR, zzgl. etwaiger sonstiger Nebenkosten der Anschaffung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei einer gewerblichen Vermitung ist die Kleinunternehmerreglung schlecht, sehr schlecht.

warum?

Der gewerbliche , der bei dir Anhänger mieten würde, will auf der Rechnung die MwST ausgewiesen sehen, da die meisten Vorsteuerabzugsbwerechtigt sind.

Mit der Kleinunternemerreglung darfst du die MwST jedoch nicht extra ausweisen.

Zur Abschreibung wird die Restnutzungsdauer angesetzt.