Kalkulatorische Abschreibungen berechnen ?

1 Antwort

Für die kalkulatorischen Abschreibungen in der Kostenrechnung ist nicht die vom Gesetzgeber gegebene gewöhnliche nutzungsdauer von 6 Jahren enstcheiden , sondern die interne Kalkulation einer nutzungsdauer von 8 Jahren.

Bei den kalulatorischen Abschreibungen geht man entweder von den Anschaffungskosten aus oder vom wiederbeschaffungswert. Da hier ein wiederbeschaffungswert gegeben ist, nimmt man den.

Die 40.000 Wiederbeschaffungskosten muss man also abschreiben über 8 Jahre. Von den 40.000 müssen aber noch ein Restwert von 5.000 abgezogen werden. Also bleiben 35.000 / 8

alisonb 
Fragesteller
 03.10.2021, 17:04

Vielen Dank :)

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