AfA bei Abriss und Neubau?

3 Antworten

Ob geplant oder nicht, es geht darum ob es nach den Umständen dem ordentlichen Kaufmann hätte bekannt sein müssen.

Dazu kommt der Denkmalschutz. Ein Haus aus dieser Zeit könnte durchaus darunter fallen und als schützenwertes Kulturgut gelten. Dieses kann auch für ein städtebauliches Ensemble gelten. Also die Gesamtheit der Gebäude in einem definierten Bereich. Es muss also nicht speziell unter Schutz gestellt worden sein.

Meiner Auffassung wurde es nach dem Jahr x gebaut und hat somit einen AfA Satz von 2%

nein nur mit 2%