Wie handhabe ich den Verkauf einer bereits abgeschriebenen Sachanlage (Erinnerungswert / RBW)?
Wir behandeln derzeit das Thema Abschreibungen im Studium internationales Handelsmanagement und ich habe das Thema weitestgehend verstanden, stehe jedoch kurz vor den Prüfungen und bin etwas verwirrt in Bezug auf den Erinnerungswert und den Verkauf nach vollständiger Abschreibung.
Frage 1: Wenn ich das Gut (z.B. Maschine) vollständig abgeschrieben habe und der Restbuchwert bei 0€ liegt, wird diese ja soweit ich weiß nicht mehr in der Bilanz aufgeführt.. Wie schaut es dann beim Verkauf dieses Guts aus? Schaut der Buchungssatz dann wie folgt aus? (Barverkauf, RBW: 0€, Verkaufspreis 1.000€)
Bank 1.190€ an Maschine 0€ / sonstige betriebliche Erträge 1.000€ / USt 190€
Frage 2: Wie handhabe ich das obige Beispiel bei weiterer Nutzung für 1 Jahr? Somit müsste ich das Gut mit einem Erinnerungswert von 1€ ansetzen. Wird dieser dann beim Verkauf berücksichtigt? Hierbei bin ich mir ebenfalls mehr als unsicher. Schaut der Buchungssatz dann wie folgt aus?
Bank 1.190€ an Maschine 1€ / sonstige betriebliche Erträge 999€ / USt 190 €
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Bei dem Verkauf von Sachanlagevermögen sind jeweils der Anlagenabgang und der Verkaufserlös getrennt voneinander zu erfassen. Die Differenz aus beiden ergibt des Gewinn/Verlust aus der Veräußerung. Zu buchen wäre also
1) Anlagenabgang (Aufwandskonto ) an das jeweilige Sachanlagekonto, z.B. Maschinen
2) Bank (oder ggf. Forderungen) an Erträge aus Sachanlagenabgängen + USt
Wenn die Maschine vollständig auf 0 Euro abgeschrieben ist, braucht hier nur die zweite Buchung über den Verkauf vorgenommen werden.
Wenn eine bereits abgeschriebene Maschine weiter benutzt wird, kann man sie mit einem Erinnerungswert stehe lassen, muss es aber nicht. Nur weil sie in der Bilanz wertmäßig nicht mehr auftaucht, ist sie ja nicht verschwunden. Zudem wird neben der Finanzbuchhaltung eine separate Anlagenbuchhaltung geführt, wo man die Maschine auch mit 0 Euro drin stehen lassen kann.