Wie handhabe ich den Verkauf einer bereits abgeschriebenen Sachanlage (Erinnerungswert / RBW)?

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Bei dem Verkauf von Sachanlagevermögen sind jeweils der Anlagenabgang und der Verkaufserlös getrennt voneinander zu erfassen. Die Differenz aus beiden ergibt des Gewinn/Verlust aus der Veräußerung. Zu buchen wäre also

1) Anlagenabgang (Aufwandskonto ) an das jeweilige Sachanlagekonto, z.B. Maschinen

2) Bank (oder ggf. Forderungen) an Erträge aus Sachanlagenabgängen + USt

Wenn die Maschine vollständig auf 0 Euro abgeschrieben ist, braucht hier nur die zweite Buchung über den Verkauf vorgenommen werden.

Wenn eine bereits abgeschriebene Maschine weiter benutzt wird, kann man sie mit einem Erinnerungswert stehe lassen, muss es aber nicht. Nur weil sie in der Bilanz wertmäßig nicht mehr auftaucht, ist sie ja nicht verschwunden. Zudem wird neben der Finanzbuchhaltung eine separate Anlagenbuchhaltung geführt, wo man die Maschine auch mit 0 Euro drin stehen lassen kann.

nebitno98 
Fragesteller
 16.01.2020, 15:11

Perfekt, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! :)

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