Berufsschule BANK BITTE HILFE?

2 Antworten

§ 4 Nr. 28 UStG -(Umsatzsteuergesetz)

umsatzsteuerfrei sind

"die Lieferungen von Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a ausgeschlossen ist oder wenn der Unternehmer die gelieferten Gegenstände ausschließlich für eine nach den Nummern 8 bis 27 und 29 steuerfreie Tätigkeit verwendet hat."

Auch habe ich den Geschäftsfall: „ Verkauf eines Büroschrank (555,00 Euro brutto (= inkl. USt.)) der Zahlungsverkehrsabteilung an einem Privatkunden“

In dem Fall ist es der Steuer Umsatzsteuerbefreiterbereich