Bitte helfen bei Rechnungswesen?

1 Antwort

Warenverkäufe 875600,00 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer

Verkauf einer nicht mehr benötigten Verpackungsmaschine 1250,00 EUR zgl. 19% USt 

Das ist die Umsatzsteuer. Die müsste er zahlen an das Finanzamt.

Aber er hat auch eingekauft. Diese Vorsteuer darf er davon abziehen.

Es betrifft folgende Posten:

Wareneinkäufe 345 700,00 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer

Einkauf einer neuen Verpackungsmaschine einschließlich 19% USt 15208,20 EUR

Einkauf eines Kombifahrzeugs 46800,00 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer

Bareinkauf für Bürobedarf einschließlich 19% Umsatzsteuer 535,50 EUR

Wenn es heißt: "einschließlich", dann musst du die Steuer erst aus dem Bruttobetrag herausrechnen.

Banküberweisung für Reparaturen am Privathaus einschl. 19% USt 4641,00 EUR: DAS ist privat! Die Ust kriegt er nicht zurück.