Was tun mit Bewirtungsbeleg vom 21.10.2021 mit falscher USt?

2 Antworten

Wo hast du deine Informationen her?

Ich habe eben mal im Netz nachgesehen, da habe ich andere Informationen gefunden:

Für die Gastronomie gilt: Die Bewirtung mit Speisen wird vom vollen Steuersatz (19 %/16 %) auf den ermäßigten Steuersatz (7 %/5 %) abgesenkt. Das gilt vorübergehend ab 1. Juli 2020 zunächst bis zum 30. Juni 2021!!!!! Unverändert bleibt es beim vollen Steuersatz für die Bewirtung mit Getränken


kreuzundquerxxx 
Fragesteller
 28.02.2022, 07:09

drittes Steuerhilfe-Gesetz: Die Bundesregierung beschloss am 02.02.2021 die Verlängerung der befristete Mehrwertsteuerabsenkung auf Speisen in der Gastronomie. 

ab 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.

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Du darfst nur die Vorsteuer ziehen, die auch ausgewiesen wurde, so stehts im Gesetz. Wenn der ausstellende Unternehmer falsch ausgewiesen hat, tja dann hast du Pech gehabt. Ließ hier mehr zu Bewirtungskosten und Bewirtungsbelegen!
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/buchhaltung/bewirtungsbeleg/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

kreuzundquerxxx 
Fragesteller
 27.03.2023, 18:06
Wenn der ausstellende Unternehmer falsch ausgewiesen hat, tja dann hast du Pech gehabt.

wieso?

Als Vorsteuerabzugsberechtigter ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten.... a b e r

wenn ich mir 19% vom Finanzamt wiederhole, obwohl nur 7 % gesetzlich richtig sind, wäre das Rechtens?

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kreuzundquerxxx 
Fragesteller
 19.03.2024, 10:28

Einspruch! Ich darf nur die USt ziehen in der korrekten Höhe. Hier wurden die Speisen zu 19 % ausgewiesen, richtig war aber nur 7%. Ich spreche nicht von meinem Pech, sondern von seiner unberechtigeten Vereinnahmung von 19%!

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