Verzicht auf Kleinunternehmerregelung wegen Vorsteuerausgleich, habe ich das folgende richtig verstanden?
Ich möchte einen ECom Shop starten. Dabei denke ich von anfang an daran, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Das hat den Grund, dass ich über einen Print-On-Demand Anbieter Einkäufe tätige & ich mir damit ja die Vorsteuer geltend machen kann, die ich an den Anbieter pro Bestellung bezahle.
Wenn ich mit einem Buchhaltungssystem nun die Umsatzsteuervoranmeldung mache, ist dann da schon die "Anfrage" auf Vorsteuerausgleich miteinbegriffen? Bzw. muss ich dann direkt nur die fällige Umsatzsteuer MINUS der Vorsteuer, die ich schon bezahlt habe, überweisen? Oder steht da drin, was ich als Vorsteuer bezahlt habe, ich überweise aber alles und bekomme vom Finanzamt zurück, was ich vorher schon bezahlt habe an Vorsteuer?
Liebe Grüße
2 Antworten
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden die Umsätze und die darauf anfallende Umsatzsteuer gemeldet, sowie die abziehbaren Vorsteuerbeträge. Die Differenz davon ist dann an das Finanzamt zu entrichten.
Das kann auch zu einer Erstattung des Finanzamts führen, wenn die Vorsteuerbeträge höher sind als die Umsatzsteuern.
Der erste Absatz ist richtig.
Normalerweise verlangst Du ja auch etwas für Deine Dienstleistung. Außerdem wirst Du auch noch andere Unkosten haben.
Ist also eher unwahrscheinlich, dass Umsatzsteuer und Vorsteuer null auf null aufgehen.
Es lohnt sich trotzdem die Kleinunternehmerregelung
Weil du sonst auch 19/119 deines Umsatzes abführen musst.
Das ist mehr als die Vorsteuer.
Kleinunternehmer lohnt nicht´, wenn du unheimliche hohe Kosten für BGA hast.
Weil du die Vorsteuer da auch anrechnest.
Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass man eben keine Mehrwertsteuer ausweist und deshalb auch kein bezahlen muß. Nix 19/119. Aus diesem Grund kann man auch keine Vorsteuer in Abzug bringen.
Arbeite an deinem Textverständnis bitte, es ist ungenügend.
Nein, ist es nicht. Erkläre doch mal was du mit 19/119 meinst?
Aber Vorsteuer ist ja 19% genauso wie meine Umsatzsteuer?
Heißt das, wenn ich selbst schon in meiner Umsatzsteuervoranmeldung sehe, dass ich mehr an Vorsteuer gezahlt habe, als ich quasi wieder im Zuge meiner Verkäufe eingenommen habe, dass ich gar nichts überweisen muss? Und quasi dann einfach darauf warte, bis das Finanzamt mir den Betrag zurückerstattet?
Bei Print on Demand ist es ja so, dass ich an den Anbieter immer erst den Betrag+ Umsatzsteuer überweise, sobald es jemand von meiner Website bestellt. Das heißt am Ende sollte ja eigentlich 0€ herauskommen. Oder habe ich da was falsch verstanden? (Wenn meine Ausgaben+ Einnahmen an Umsatzsteuer gleich sind, gleichen sie sich ja aus und es wird zu 0€ richtig?)