Was tun gegen Panikattacken im Unterricht?

Hey, ich mache jetzt das letzte Jahr Schule, bin in der 12.Klasse eines Gymnasiums und will mein Abi unbedingt schaffen, aber aufgrund von schwerer Panikattacken, unter denen ich schon länger immer wieder kehrend leide, will ich bald einfach nur alles hinschmeißen, weil ich einfach nicht mehr kann. Ich kriege im Unterricht regelrechte Attacken von Todesangst, begleitet von Symptomen wie Kältegefühl, Atemnot, Schwindel, Angst umzukippen, ich sehe alles unrealistisch und muss zwangsweise den Raum verlassen. Und das wird immer häufiger so. Dann muss ich den Lehrer fragen ob ich kurz raus kann, weil es mir schlecht ginge. Die Schüler und Lehrer wissen davon nichts, wäre es besser es ihnen zu sagen? Welche Möglichkeiten könnten sie mir dann einrichten? Vor allem die Angst, dass ich wieder eine Panikattacke bekomme habe ich schon im Vorfeld, und eben durch diese Angst bekomme ich wieder eine, oder einfach so plötzlich, ohne Grund. Mit meinem Willen oder der Kraft meiner Gedanken, wenn ich mich in dem Moment versuche zu beruhigen, kann ich NICHTS erreichen, habs schon so oft probiert es klappt nicht. Therapien mag ich nicht und bezweifle dass sie etwas bei mir bringen, bzw ich brauche ja etwas das mir JETZT hilft, kann den Unterricht nicht verpassen. Medikamente hatte ich schon durch, bei mir helfen nicht mal die stärksten, pflanzliche kann man gleich vergessen. Hatte Tavor, ist ein Tranquilizer, stark dosiert und jetzt Promethazin, ein Neuroleptikum gegen Angstzustände, hilft aber auch nicht, hatte heute trotzdem eine. Weiß jemand ein Medikament, dass er schon mal hatte, nach dem ich den Arzt fragen könnte? Mir wird nie was wirksames bei mir verschrieben. Oder hat jemand Tipps und Tricks, wie man eine Panikattacke im Beginn im Unterricht verhindern kann? Nur ernstgemeinte Antworten. Danke

Tipps, Unterricht, Panikattacken, Psychopharmaka, verhindern
Wie kann Erblasser den Pflichtteil "umgehen"?

Ich hatte kürzlich schon einmal zu dem Thema "Pflichtteil" hier gefragt u. bin nun im Bilde. Alle Antworten waren hilfreich. Ein Testament hebelt natürlich den Pflichtteil nicht aus. Im Testament sind nur zwei Personen (die Ziehkinder des Erblassers) bedacht, sie erben. Eine Ehefrau gibt es nicht mehr. Das einzige leibl. Kind des Erblassers erbt von Gesetz wegen also nur den Pflichtanteil. Vermögenswerte sind eh nicht vorhanden, es existiert nur das Girokonto des Erblassers mit dem bei seinem Tode dann eben vorhandenen geringen oder vlt. auch höheren Guthaben. Aber sei es auch noch so gering, dieses Guthaben ist dann die Erbmasse, die verteilt wird.

Der Erblasser will den Pflichtteil "umgehen", weil er dieses leibl. Kind überhaupt nicht persönlich kennt. Im Übrigen hat dieses Kind (heute 51 Jahre alt) zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Anstellungen unternommen, um seinen leibl. Vater ausfindig zu machen. Er ist also ein "Fremder", erbt aber lt. Gesetz dennoch.

Was wäre, wenn der Erblasser zu Lebzeiten sein geringes Erspartes, das auf dem Girokonto vorhanden ist, einfach "verballert"? Er könnte es immerhin dem Tierschutzverein oder einer soz. Einrichtung vorher vermachen. Dann wäre bei seinem Tode praktisch kein Geldbetrag mehr vorhanden, der verteilt werden könnte. Seine Beerdigungskosten allerdings hat er längst vorher schon bezahlt beim Bestattungsunternehmen, das schon seine Ehefrau von Jahren bestattet hatte. Wo also nichts ist, kann auch nichts geerbt werden - richtig oder falsch?

Recht, verhindern, Wirtschaft und Finanzen