Sollten Politiker und Richter endlich die aktive Sterbehilfe in Deutschland erlauben und Medikamente zur Verfügung stellen?

Ja, die aktive Sterbehilfe und Medikamente sind ein Menschenrecht 79%
Nein, ich bin dagegen 21%

29 Stimmen

9 Antworten

Ja, die aktive Sterbehilfe und Medikamente sind ein Menschenrecht

Ich habe in meiner Laufbahn als Pflege Person so viele Menschen nach dem Tot betteln gehört. Mit Erkrankungen die jeden Tag zu Folter gemacht haben. Menschen die trotz Morphium Pumpe schrekliche schmerzen hatten.

Jeder Mensch sollte das Recht haben sein Leben zu beenden wenn seine Erkrankungen so schlimm sind das es für die Person nicht mehr erttagbar ist.


BeviBaby  18.04.2025, 17:51
Jeder Mensch sollte das Recht haben sein Leben zu beenden wenn seine Erkrankungen so schlimm sind das es für die Person nicht mehr erttagbar ist.

Das hat er doch. Hier geht es nur um die Frage, ob andere dies tun dürfen sollen. Das ist der wesentliche Punkt der Debatte zur aktiven Sterbehilfe.

Pinkunicorn321  18.04.2025, 19:11
@BeviBaby

Das inklodiert das für mich. Da die Assistenz in der Lebenslega erlaubt ist auser bei der Sterbe Hilfe, was so nicht sein dürfte.

Ja, die aktive Sterbehilfe und Medikamente sind ein Menschenrecht

Wenn sie entsprechend ausgearbeitet ist, sodass Missbrauch nur wenige Chancen hat, dann auf jeden Fall.

Jeder Mensch sollte das Recht haben, darüber zu entscheiden, wann er gehen will. Und wenn jemand schwer krank ist und eigenständig nichts einnehmen kann, dann verstehe ich nicht, weshalb man ihn versauern lässt. Das ist absolut menschenunwürdig und quälend.

Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten! Bei einer aktiven Sterbehilfe verabreicht der Arzt oder eine andere Person dem Patienten das todbringende Medikament SELBST, oral oder mittels Injektion. Folge > Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und u.U. Verlust der ärztlichen Approbation. Kein Arzt hat Interesse daran, die Approbation zu verlieren!!

Die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar. In diesem Fall nimmt der Patient das todbringende Medikament SELBST ein. Dazu muß zunächst ein Arzt gefunden werden, der dieses rezeptiert. Zwingen kann man einen Arzt dazu nicht.

Bei einer Erkrankung, die kurativ nicht mehr therapierbar ist > es ist keine Heilung mehr möglich, z.b. bei einem metastasierten Pankreas/Oesophaguskarzinom hat die Palliativmedizin oberste Priorität. Alle Symptome, die auftreten können, wie starke Schmerzen, Dyspnoe, Ängste etc. kann man mit der richtigen Medikation beheben, zumindest sehr gut lindern. Starke Schmerzen werden mit btm pflichtigen Medikamenten, z.b. Morphin therapiert. Zusätzlich ist Morphin ein probates Medikament bei schwerer Dyspnoe. Ängste werden mit Benzodiazepinen behandelt, z.b. Tavor > Lorazepam. Lorazepam verfügt über eine hohe Anxiolyse > stark angstlösend. Benzodiazepine haben bekanntlich eine hohe Abhängigkeitspotentiale. Diese spielt in der palliativen Situation keine Rolle mehr, da die bestmögliche Linderung der Symptomatik oberste Priorität hat. Wenn alle Symptome behoben/sehr gut gelindert sind steigt logischerweise die Lebensqualität der Patienten.

In sehr seltenen Fällen reichen diese Maßnahmen nicht aus. Dann steht als Ultima ratio, für die Finalphase eine tiefe, palliative Sedierung zur Verfügung. Der Patient spürt nichts mehr und schläft ohne jegliche Symptomatik, in den Tod hinein.

Auch ein krebskranker Patient kann pflegebedürftig werden. Falls die Pflege zu Hause durch Familienangehörige, mit Unterstützung eines SPAV Teams nicht gesichert ist, ist ein Hospiz eine sehr gute Option. In einem Hospiz ist die Pflege rund um die Uhr gesichert, durch Fachpersonal, das speziell in Palliativpflege ausgebildet ist. Die Patienten werden Gäste genannt. Familienangehörige sind jederzeit willkommen und können dort auch übernachten. Leider gibt es zu wenig stationäre Hospizplätze. Auf Grund dessen ist es sinnvoll, dass bei Bedarf, die Wartelisten rechtzeitig genutzt werden.

In der Palliativmedizin wird nach dem Motto von Cicely Saunders gearbeitet:

Nicht dem Leben mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben!

Sehr wichtig ist eine rechtzeitige PV, wo man seine Wünsche detailliert äußern kann. Eine PV gilt bekanntlich, ab dem Zeitpunkt, wenn eine Kommunikation nicht mehr möglich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja, die aktive Sterbehilfe und Medikamente sind ein Menschenrecht

Das sollte jeder frei für sich selber entscheiden dürfen. Und wer dazu Hilfe in Anspruch nehmen möchte, der sollte sie auch erhalten.

Ich habe in meiner Patientenverfügung erwähnt, dass für mich das Sterbefasten eine selbstbestimmte Möglichkeit ist. Das ist- soweit mir das bekannt ist- die derzeit einzig legale Möglichkeit.

Nein, ich bin dagegen

Die Mißbrauchsgefahr ist viel zu hoch und die Verlockung, sich bzw Angehörige als nicht mehr lebenswert zu betrachten absolut furchtbar.

Siehe Kanada, wo man kolportierter Weise den "freitod" schon recht frühzeitig und teils aus armutsgründen Nähe gelegt bekommen kann.