Sollten Politiker und Richter endlich die aktive Sterbehilfe in Deutschland erlauben und Medikamente zur Verfügung stellen?
Wenn ich möglicherweise einmal alt und schwerkrank bin möchte ich nicht dahinsiechen müssen, nur weil ein paar Politiker zu bequem waren, eine Entscheidung herbeizuführen.
Ich würde im Falle eines unheilbaren und schmerzhaften Leides gerne sanft aus dem Leben befördert werden - und zwar OHNE dass ich dafür viel Geld haben, in ein anderes Land reisen, viel Bürokratie erledigen, Kontakte oder sonstige Hilfe haben muss - und OHNE, dass Personen die mir dabei aktiv helfen im Anschluss rechtliche Probleme bekommen können.
Wir lassen auch Tiere einschläfern oder kennen den Gnadenstoß bei seit jeher bei Mensch und Tier - eine ethische Verpflichtung ein tödlich verletztes Lebenwesen nicht leiden zu lassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gnadensto%C3%9F
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten
Im Gegensatz zum assistierten Suizid verabreicht bei der aktiven Sterbehilfe jemand anderes dem Patienten ein tödlich wirkendes Mittel. Diese Art der Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Nur in den Niederlanden, in Luxemburg, in Spanien und Belgien ist dies legal.
...
Staat muss erst einmal kein Medikament zur Verfügung stellen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies im Februar 2022 die Klagen von drei Personen ab, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn verpflichten wollte, ihnen ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen. Der Staat muss schwerstkranken Menschen dem Urteil zufolge nicht den Zugang zu einem Suizid-Mittel verschaffen. Das Gericht verwies aber darauf, dass die Politik auch hier den gesetzlichen Rahmen neu regeln müsse. Bis dahin könnten schwerkranke Menschen Ärzte aufsuchen, die ihnen bei einem Suizid helfen.
29 Stimmen
9 Antworten
Ich habe in meiner Laufbahn als Pflege Person so viele Menschen nach dem Tot betteln gehört. Mit Erkrankungen die jeden Tag zu Folter gemacht haben. Menschen die trotz Morphium Pumpe schrekliche schmerzen hatten.
Jeder Mensch sollte das Recht haben sein Leben zu beenden wenn seine Erkrankungen so schlimm sind das es für die Person nicht mehr erttagbar ist.
Das inklodiert das für mich. Da die Assistenz in der Lebenslega erlaubt ist auser bei der Sterbe Hilfe, was so nicht sein dürfte.
Wenn sie entsprechend ausgearbeitet ist, sodass Missbrauch nur wenige Chancen hat, dann auf jeden Fall.
Jeder Mensch sollte das Recht haben, darüber zu entscheiden, wann er gehen will. Und wenn jemand schwer krank ist und eigenständig nichts einnehmen kann, dann verstehe ich nicht, weshalb man ihn versauern lässt. Das ist absolut menschenunwürdig und quälend.
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten! Bei einer aktiven Sterbehilfe verabreicht der Arzt oder eine andere Person dem Patienten das todbringende Medikament SELBST, oral oder mittels Injektion. Folge > Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und u.U. Verlust der ärztlichen Approbation. Kein Arzt hat Interesse daran, die Approbation zu verlieren!!
Die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar. In diesem Fall nimmt der Patient das todbringende Medikament SELBST ein. Dazu muß zunächst ein Arzt gefunden werden, der dieses rezeptiert. Zwingen kann man einen Arzt dazu nicht.
Bei einer Erkrankung, die kurativ nicht mehr therapierbar ist > es ist keine Heilung mehr möglich, z.b. bei einem metastasierten Pankreas/Oesophaguskarzinom hat die Palliativmedizin oberste Priorität. Alle Symptome, die auftreten können, wie starke Schmerzen, Dyspnoe, Ängste etc. kann man mit der richtigen Medikation beheben, zumindest sehr gut lindern. Starke Schmerzen werden mit btm pflichtigen Medikamenten, z.b. Morphin therapiert. Zusätzlich ist Morphin ein probates Medikament bei schwerer Dyspnoe. Ängste werden mit Benzodiazepinen behandelt, z.b. Tavor > Lorazepam. Lorazepam verfügt über eine hohe Anxiolyse > stark angstlösend. Benzodiazepine haben bekanntlich eine hohe Abhängigkeitspotentiale. Diese spielt in der palliativen Situation keine Rolle mehr, da die bestmögliche Linderung der Symptomatik oberste Priorität hat. Wenn alle Symptome behoben/sehr gut gelindert sind steigt logischerweise die Lebensqualität der Patienten.
In sehr seltenen Fällen reichen diese Maßnahmen nicht aus. Dann steht als Ultima ratio, für die Finalphase eine tiefe, palliative Sedierung zur Verfügung. Der Patient spürt nichts mehr und schläft ohne jegliche Symptomatik, in den Tod hinein.
Auch ein krebskranker Patient kann pflegebedürftig werden. Falls die Pflege zu Hause durch Familienangehörige, mit Unterstützung eines SPAV Teams nicht gesichert ist, ist ein Hospiz eine sehr gute Option. In einem Hospiz ist die Pflege rund um die Uhr gesichert, durch Fachpersonal, das speziell in Palliativpflege ausgebildet ist. Die Patienten werden Gäste genannt. Familienangehörige sind jederzeit willkommen und können dort auch übernachten. Leider gibt es zu wenig stationäre Hospizplätze. Auf Grund dessen ist es sinnvoll, dass bei Bedarf, die Wartelisten rechtzeitig genutzt werden.
In der Palliativmedizin wird nach dem Motto von Cicely Saunders gearbeitet:
Nicht dem Leben mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben!
Sehr wichtig ist eine rechtzeitige PV, wo man seine Wünsche detailliert äußern kann. Eine PV gilt bekanntlich, ab dem Zeitpunkt, wenn eine Kommunikation nicht mehr möglich ist.
Das sollte jeder frei für sich selber entscheiden dürfen. Und wer dazu Hilfe in Anspruch nehmen möchte, der sollte sie auch erhalten.
Ich habe in meiner Patientenverfügung erwähnt, dass für mich das Sterbefasten eine selbstbestimmte Möglichkeit ist. Das ist- soweit mir das bekannt ist- die derzeit einzig legale Möglichkeit.
Die Mißbrauchsgefahr ist viel zu hoch und die Verlockung, sich bzw Angehörige als nicht mehr lebenswert zu betrachten absolut furchtbar.
Siehe Kanada, wo man kolportierter Weise den "freitod" schon recht frühzeitig und teils aus armutsgründen Nähe gelegt bekommen kann.
Das hat er doch. Hier geht es nur um die Frage, ob andere dies tun dürfen sollen. Das ist der wesentliche Punkt der Debatte zur aktiven Sterbehilfe.