Muss man die begrenzte "Lenkzeit" auch beachten wenn man ganz privat einen LKW kauft und damit fährt?!
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4 Antworten
Echte "Privatfahrten" mit LKWs bis 7,49 to Gesamtgewicht sind von den Vorschriften ausgenommen. Aber eben nur wirklich reine Privatfahrten die nicht mal ansatzweise einen gewerblichen Hintergrund haben.
Bei LKWs über 7,5 to gibt es keine Privatfahrten im Sinne des Gesetzes. Du kannst zwar mit dem Sattelzug morgens deine Brötchen holen - musst dann aber trotzdem die Fahrerkarte stecken und alle Lenkzeitvorschriften einhalten
Über 7,5 t in der Regel ja. Die einzige Ausnahme ist, wenn Fahrzeug und Fartzweck wirklich offensichtlich nicht dem Zweck dienen, irgendwas von A nach B zu transportieren.
Also beispielsweise ein LKW-Wohnmobil oder ein Feuerwehr-Oldtimer.
Sobald nennenswert was transportiert werden kann, und sei es nur dein privater Grünschnitt zum Kompostierbetrieb, brauchst du über 7,5 t auch bei einem privaten Fahrzeug eine Fahrerkarte.
Selbst bei Wohnmobilen mit extra Laderaum (z.B. für ein Pferd) ist es ein LKW, der dem Gütertransport dient. Also brauchst ne Fahrerkarte. Schreibt das BALM.
Einen Anhänger zu ziehen, wird meines Wissens generell als Gütertransport betrachtet.
Was für eine Basis das Fahrzeug hat oder was es ursprünglich mal war, ist irrelevant. Entscheidend ist, was für eine Fahrzeugart jetzt in den Papieren eingetragen ist, wie es gebaut ist bzw. welche technischen Möglichkeiten vorhanden sind und wie es hier und jetzt genutzt wird. Eben als Wohnmobil ohne Gütertransport.
Bei einem LKW und dessen Nutzung geht der Gesetzgeber davon aus das irgend eine Art der Gewerblichen Nutzung also Betrieb des Fahrzeuges zum Erwerb oder erziehlen einer Finanziellen Gewinn absicht besteht . Die einzige privat anerkannte Nutzung ist der Betrieb als Wohnmobil ( Aufbau zum Wohnmobil mit erforderlicher Zulassung ) oder zu Historischen Fahrzeugtreffen mit einem entsprechenden Fahrzeug und dessen zulassung als Oldtimer und dem Nachweis über die H Zulassung und die erhaltenswürdigkeit des Fahrzeuges.. die aber belegbar sein müßen. Gleiches gilt für Wettbewerbsfahrzeuge zB zum Offroadfahren und einer entsprechenden Zulassung als Sportgrät wenn Wettbewerbe gefahren werden..
Generell gilt für Fahrzeuge über 4,6 Tonnen und Anhängevorrichtung eine Kontrollgerätepflicht zur Aufzeichnung der Lenkzeiten..Das kann auch ein bei Oldtimern ein mechanisches Fahrtenschreibergerät sein das in diesem besonderen Fall noch Gültigkeit hat aber das sollte dann zB bei VDO einmal Geprüft werden..
Wenn du gewerblich nutzt ja.
Wie ist es bei nem zum Wohnmobil umgebauten Omnibus und Pferdeanhänger dran? :D