Muss Grundschule Eltern benachrichtigen wenn als Ausflug mit Pkws das schulgelände verlassen wir für Ausflug am nachmittag ca für frei Stunden.


25.03.2025, 06:38

Auch verblödet das kind. Spielt fast nur, schaut kinder videos die mal im kino kamen. Sein Verhalten, Sprache verschlechtert sich. Spricht auf einmal tlw grammatikalisch falsch etc.

Ja 57%
Nein 43%

21 Stimmen

7 Antworten

Nein

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass bei Dir auch oft der Deutschunterricht ausgefallen ist.


AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 22:17

Fragen ist dümmer als Vorurteile

Ja

Ja selbstverständlich, sie Kinder sind nicht versichert außerhalb der Schule. Und zu Ausflügen müssen die Eltern IMMER ihr Einverständnis geben

Ja

Das Problem dürfte sein, dass die Kinder nicht versichert sind, wenn man sie mit Privatwagen mitnimmt.

Grundsätzlich ist die Schule nicht dazu verpflichtet die Eltern bzw Erziehungsberechtigten darüber zu informieren dass das Grundstück verlassen wird.

Beim Thema PKW ist die Frage wer der Eigentümer ist, wenn es die Schule ist spricht nichts dagegen.

Hinweis: Schau dir deinen Text nochmal an und schau was du verändern kannst damit ist verständlicher wird, aber inhaltlich gleich.

Nein

Das ist eine rechtliche Frage, die dir nur ein Jurist beantworten kann. Ich denke aber dass es legal ist mit den Kindern das Schulgelände zu verlassen und diese auch versichert sind, auch ohne Kenntnis der Eltern. Zustimmung der Eltern ist dann notwendig, wenn Kosten entstehen die die Eltern übernehmen sollen oder die Dauer des Ausfluges die reguläre Unterrichtszeite überschreitet. Innerhalb der Unterrichtszeiten kann die Schule machen was sie für Richtig hält um ihren Auftrag zu erfüllen. Ausflüge gehören dazu. Stundenpläne macht die Schule selbst und sie kann die auch jederzeit ändern, ohne dass die Eltern informiert werden müssen. Kritisch sehe ich das Mitnehmen von Kindern in privaten PKWs. Hier stellt sich die Frage des Versicherungsschutzes und natürlich wer den PKW steuert. Ist es eine Person die nicht zur Schule gehört, dann muss eine Lehrkraft mit in jedem Auto sitzen, denn die Schule kann meiner Meinung nach die Aufsichts- und Fürsorgepflicht nicht beliebig an Dritte übertragen.

Das ist meine persönliche Meinung, in Unkenntnis der Gesetzeslage.