Hatte beim Optiker eine Brille machen lassen, damit man beim Autofahren besser fahren kann, besonders im Sommer. Könnte man es von der Steuer absetzen?
Ist für die Arbeit gedacht. Habe ein Kassenbog bekommen und leider verloren. Kann ich nochmal hingehen und neuen bekommen?
6 Stimmen
9 Antworten
Brillen zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit kann man grundsätzlich als "außergewöhnliche Belastung" in der Steuererklärung angeben -auch eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Hast du im betreffenden Zeitraum allerdings schon die Kosten für eine Brille geltend gemacht, glaube ich nicht, dass eine zweite ohne weiteres anerkannt würde.
Habe ein Kassenbog bekommen und leider verloren.
Du bräuchtest schon eine detaillierte Rechnung, aus der hervorgeht, welche Kosten du geltend machen willst; ein einfacher Bon, wo vielleicht "Sonnenbrille" draufsteht, wird da nicht ausreichen; deine Daten sollten aber beim Optiker gespeichert und somit ein Rechnung auszudrucken sein.
Wenn es sich in Deiner Frage um die 75% getönte Sonnenbrille handelt
welche Du erst hast anfertigen lassen, dann nein, diese kannst Du nicht von der Steuer absetzen. Einzige Ausnahme wäre, sie ist Dir aus medizinischen Gründen vom Augenarzt verordnet worden. Dann bitte nicht nur den Kassenbon, welchen Du Dir als Duplikat vom Optiker nochmal besorgen kannst, sondern auch eine Kopie der Brillenverordnung des Augenarztes zusammen mit der Steuererklärung abgeben.
https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/brillen-von-steuer-absetzen/
Sind Sonnenbrillen von der Steuer absetzbar?Sonnenbrillen lassen sich leider nicht von der Steuer absetzen. Da eine Sonnenbrille in der Regel nicht medizinisch notwendig ist, gelten die Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung. Nur falls wegen einer Krankheit eine Sonnenbrille notwendig wäre, könnte man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Eine Alternative wären Brillengläser mit einer selbsttönenden Funktion, die bei Lichteinfall dafür sorgt, dass sich die Gläser automatisch verdunkeln. Hier können Brillenträger versuchen, wie im Beispiel erklärt, die Brille als außergewöhnliche Belastung abzusetzen – falls die Belastungsgrenze überschritten wird.
Hatte beim Optiker eine Brille machen lassen, damit man beim Autofahren besser fahren kann, besonders im Sommer. Könnte man es von der Steuer absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung.
Ob es eine Auswirkung hat hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab.
Ist für die Arbeit gedacht. Habe ein Kassenbog bekommen und leider verloren. Kzann ich nochmal hingehen und neuen bekommen?
Das musst du vor Ort fragen
Ja, Brille können als medizinische Hilfsmittel von der Steuerabgesetzt werden. Reine Sonnenbrillen natürlich nicht.
Bei mir funktioniert es immer dass ich meine Gleitsichtbrille(n) (oftmals auch mehre in einem Jahr) steuerlich absetze. Jedoch muss man/frau über einen gewissen Betrag von Krankheits-/(Gesundheitskosten der jährlich zumutbar ist hinaus kommen. Das Finanzamt zieht diese zumutbare Eigenbelastung ab, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 % und 7 % des Jahreseinkommens liegt.
Ich persönlich würde es nicht ohne Beleg in der Hinterhand wagen solche Kosten abzusetzen (obwohl ja keine Belege beigefügt werden müssen zur Steuererklärung). Das Finanzamt könnte aber diese Belege einfordern und dann sähe es nach Betrug aus, wenn keine Belege eingereicht werden können.
Ich könnte mir vorstellen, der Optiker hat (wenn Du den genauen Verkaufstag/Messtag für die Brille) benennst eine Kopie der Rechnung erstellen.