"Die Bundesrepublik gehörte nicht zur DDR. Heute gehört die DDR aber zur Bundesrepublik und das gilt auch rückwirkend." - Stimmt dieser Satz denn wirklich?!
13 Stimmen
5 Antworten
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nie aufgelöst, die DDR schon.
Die ehemalige DDR ist dann bei der Wiedervereinigung Teil der BRD geworden, weshalb wir auch von den fünf neuen Bundesländern sprechen.
Die BRD ist somit der Rechtsnachfolger der DDR.
Übrigens auch der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches - was die DDR immer ablehnte zu sein.
Als die DDR der BRD beigetreten ist (aka "Wiedervereinigung"), hat sich die BRD verpflichtet alle Verträge der DDR zu übernehmen.
weil rückwirkend gibts nicht.
die olle Hallstein-Doktrin samt Alleinvertretungsanspruch hat sich schon früh die Hüfte gebrochen und spätestens die Staatsverträge nach dem Mauerfall haben offen gezeigt, dass es 2 eigene Staaten waren..
Ja, der FS hat das seltsam ausgedrückt. Ich verstehe es als Frage ob die BRD der Rechtsnachfolger ist, wie in meiner Frage beschrieben.
Wir haben ja die Staatsschulden der DDR übernommen und laufende Verträge etc.
Die Bundesrepublik Deutschland war völkerrechtlich identisch mit dem deutschen Reich von 1870/71. Somit gehörte auch das Gebiet der DDR dazu. Einwohner der DDR waren Deutsche und konnten logischerweise jederzeit einen bundesdeutschen Pass beantragen.
Die DDR nicht. Diese verstand sich auch selbst als Neugründung. Somit gehörte die BRD nicht dazu.
Nach der Vereinigung gibt es beides in der ursprünglichen Form nicht mehr. Es gehört nicht eins zum anderen, sondern es gibt etwas Neues. "Rückwirkend" verstehe ich nicht.