Darf sie das rechtlich?
Ich nehme an einer Maßnahme teil, wo wir eine Ausbildung suchen. Ich war eine Woche da nicht mehr.
Ich habe sie aber informiert, dass ich bis Montag krank sein würde bzw Montag (heute) wieder da sein würde. Das ging auch.
Heute habe ich verpeilt zu sagen, dass ich doch heute auch nicht komme, und Termin habe. Aufjedenfall meine Mutter mit der ich nur auf das nötigste beschränkt bin ruft an, und sagt, dass sie sich über sie erkundigt hat.
Was sich für mich faul anfühlt ist dieses: Sie wissen, dass ich mit meiner Mutter keinen guten Verhältnis habe (gehörte zu den familiären Fragen, die man gefragt wurde, als man in dieser Maßnahme neu war)
Ich habe ihr gesagt gehabt, dass ich und meine Mutter eher distanziert sind. Sie wollte trotzdem ihre Nummer für „Notfälle“.
Das ist ja kein Notfall. Sie hätte mich anrufen können, oder anschreiben. Es scheint mir ein kleinlicher Versuch zu sein, mich zu disrespecten. Es hat etwas passiv Agressives, oder interpretiere ich Zuviel rein? Darf sie das überhaupt rechtlich?
12 Stimmen
wie alt bist du denn?
Was spielt das Alter da für eine Rolle?
wie alt bist du?
19
Naja unter 18 darf sie nachfragen
Ich bin 19
7 Antworten
Ich hab diese Maßnahme lange Jahre geleitet.
Wenn du volljährig bist, darf die Bildungsbegleitu g die Eltern nicht ohne dein Einverständnis kontaktieren.
Also Notfallkontakt kann ich es verstehen, hätte dann aber nicht ausgerechnet den Kontakt genommen, mit dem du dich nicht verstehst. Und Auskunft darf dennoch nicht gegeben werden.
Woher soll sie wissen, dass es kein Notfall ist?
Es ist nicht auszuschließen, dass du morgens von zu Hause aus losfährst, aber nicht am Ziel ankommst.
Letztendlich lag es in deiner Verantwortung, selbst abzusagen.
Du hast es verpeilt.
Daraus solltest du der Dame jetzt keinen Vorwurf stricken.
Da du volljährig bist, hätte sie dich kontaktieren müssen, wenn sie was will.
Ich vermute das es sich um eine berufsvorbeteitende Bildungsmaßnahme (BvB) handelt.
Eine "Notfallnummer" wird meist auch für den Fall hinterlegt, wenn jemand (länger) nicht kommt ohne sich zu melden. In vielen BvBs wird auch zusätzlich eine Datenschutzerklärung unterschrieben, das die berechtigt sind, mit deinen Eltern in Kontakt zu treten, wenn es um die Maßnahme geht.
Da es sich aber erstmal um wenige Stunden gehandelt hat, gebe ich dir recht, das es erstmal verhältnismäßig gewesen wäre, zu versuchen dich zu erreichen, bevor man deine Mutter anruft.
du bist nicht die erste, die den ernst der lage nicht blickt und nicht gewissenhaft mit terminen umgeht. das weiß die dame vom jobcenter. auch hat sie die erfahrung gemacht, dass leute, die unentschuldigt nicht auftauchen auch nicht an ihr handy gehen.
es ist aus erfahrung einfacher, es auch mal mit den eltern zu probieren, da das oft mehr nachdruck hat.
beim nächsten mal wirst du wohl versuchen, dass sie deine mutter nicht anruft und du dich selbst melden. somit ist ihre erzieherische maßnahme dann auch aufgegangen.
trotzdem bist du selbst dran schuld. statt das problem bei anderen zu suchen, solltest du mal dein verhalten in der situation reflektieren.
Sie ist nicht von Jobcenter, sondern eine der Projektleiter. Und ich bin 19. Es hätte nicht geschadet, wenn sie anruft.