Zeugnis – die besten Beiträge

Darf ich meiner Schule als Volljähriger verbieten, meinen Eltern Auskunft über meine Leistungen zu geben?

Hallo, ich bin 17 und besuche zurzeit eine 11te Klasse eines Gymnasiums. Leider läuft es bei mir nicht, ich stehe in nahezu allen Fächern auf einem Negativkurs und weiß bereits, dass ich nicht versetzt werde. Ich werde zwei Wochen vor der Zeugnisausgabe volljährig.

Nun ist die Sache: Da meine Eltern aus gewissen Gründen kein Verständnis dazu haben, das ich eine Ausbildung machen will (sie kommen aus Polen, für die ist eine ausbildung der größte Scheis und die meinen nur dass man dann sein Leben lang von den deutschen wie vor 80 Jahren ausgebeutet wird und viel weiteren Mist, für die ist jmd. der kein Abi und kein Studium hat ein Renner Nichtsnutz).

Nun ist die Sache aber folgende: Die Schule wird schon bald blaue Briefe an alle Eltern versenden, die versetzungsgefährdend sind. Nur bin ich im Jahrgang tatsächlich der einzige, der bei der Jahreszeugnisausgabe volljährig sein wird. Da ich aus Angst vor meinen Eltern ⅘ meiner Noten dieses Jahr verheimlicht habe (dies sind knapp 30 Noten im Bereich 5+ - 6), würde ich nicht wollen dass sie das erfahren, weil dann flippen die wieder richtig aus...

Wenn dieses Schuljahr zu Ende ist, bin ich dann quasi seit den zwei letzten Schulwochen volljährig. Ist es dann mein gutes Recht, alles alleine zu klären was den Abbruch der Schule angeht, oder müssen in so nem Fall wenn man nicht versetzt wird, die Eltern in die Schule, selbst wenn man älter als 18 ist? Weil das würde ich wie gesagt verhindern wollen...

Und mir hat mal jmd. gesagt, dass wenn man 18+ ist die Eltern nur dann in die Schule gerufen werden können, wenn man irgendne schei*e baut oder so, man aber einen Schulabbruch als Volljähriger selbst begehen kann, ohne das die Eltern dafür in die Schule müssen. Was stimmt davon? Und wie ist es da wirklich, kennt sich jmd. von euch da aus?

Schule, Angst, Bildung, Noten, Schüler, Abschluss, Abitur, Gymnasium, Lehrer, Oberstufe, Schulwechsel, Zeugnis

Fachgebundes Abitur zu Allgemein Bayern?

Ich habe Spanisch in der 13ten Klasse der Fos unterschätz. Somit habe ich um 1 Punkt, die Anforderungen für das allgemeine Abitur nicht bestanden sondern bekomme nur das Fachgebundene. Nun überlege ich mir die Dele Prüfung B1 in 2monaten nach meiner Abitur Prüfung abzulegen (habe bis dahin auch genug Vorbereitungszeit). Meine Frage ist aber ob das Zertifikat ausreicht um mein allgemeines Abitur zu kriegen, auf der Fosbos steht dazu folgendes:

§ 38

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

(1) Die allgemeine Hochschulreife kann von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 13 oder von Bewerberinnen und Bewerbern mit der fachgebundenen Hochschulreife erworben werden.

(2) 1Erforderlich ist der Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. 2Der Nachweis kann erbracht werden

1.

in Jahrgangsstufe 13 des Pflicht- oder Wahlpflichtunterrichts in einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, der im Umfang von mindestens acht Wochenstunden gemäß Stundentafel erteilt wurde,

2.

im Wahlpflichtunterricht der fortgeführten zweiten Fremdsprache oder

3.

in der Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache gemäß StundentafeI.

3Im Halbjahresergebnis 13/2, im zweiten Halbjahresergebnis der fortgeführten zweiten Fremdsprache und im jeweiligen Gesamtergebnis unter Berücksichtigung aller Halbjahresergebnisse sowie in der Ergänzungsprüfung müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden. 4Soweit keine Leistungen nach Satz 1 nachgewiesen werden können, kann der Nachweis auch erbracht werden durch mindestens die Note 4

1.

im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer zweiten oder weiteren Fremdsprache mit mindestens vierjährigem vorrückungserheblichen Unterricht,

2.

beim Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder

3.

in einem vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Zeugnis, sofern kein Nachweis nach Nr. 1 oder Nr. 2 vorliegt.

Nun stelle ich mir die Frage ob das Dele Zertifikat auf dem Niveau B1 ein staatlich Annerkantes Zertifikat ist, womit ich mein allgemeines doch noch bekomme.

Schule, Abschluss, Abitur, Fachabitur, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Hochschule, Oberstufe, Spanisch, Zeugnis, Zertifikat, 2. Fremdsprache

Darf mich die Lehrerin aufgrund meiner Note auslachen?

Moin Ich M19,

Ich gehe auf ein Berufsgymnasium und bin in der 12. Klassen. Ich habe in der letzten Stunde meine Zeugnisnote erhalten. Meine Lehrerin (sie mag mich nicht) hat mir einen Unterkurs gegeben. Die Lehrerin weiß, dass ein Unterkurs für die Schüler ein sehr schlechtes Zeichen, für ihren Abi schnitt ist. Die Lehrerin gibt die punkte nicht so einfach raus, während man in anderen Kursen sich die Punkte beim Lehrer wünschen kann und man auch die gewünschten Punkte bekommt.

Als ich dann wieder in der Klasse gesessen habe, kam die Lehrerin wieder herein und hat mich ganz laut vor der Klasse gefragt, wie viel Hoffnung ich auf einen Überkurs hatte und hat dabei ganz gemein gelacht. Als dann die ganze Klasse mich auch ausgelacht hat, bin ich etwas lauter geworden und habe die Lehrerin straight als H**e beleidigt, da ich es sehr respektlos fand, dass sie meine offensichtlich schlechte Note der ganzen Klasse preisgibt.

Diese Lehrerin hat im verlaufe des Schuljahres eine gewisse Abneigung gegenüber mir entwickelt, aufgrund einer gewissen Klassenkonferenz bei der sie ein paar überstünden machen musste (siehe Frage "Darf mich mein Sportlehrer packen").

Diese Lehrerin hat mich immer vor der ganzen Klasse bloßgestellt, indem sie nach jeder Kleinigkeit nachfragt obwohl sie die Antwort bereits weiß. Ihre Klausuren sind auch immer ganz verrückt von der Korrekturweise, sie gibt die Unterkurse raus, ohne über die Folgen für die Schüler nachzudenken.

Sie ist immer missgelaunt und bringt schlechte Stimmung in den Klassenraum, da ihr Ruf es ist absolut streng zu sein und ist und ohne zu zögern Unterkurse verteilt und die Schüler aus dem Unterricht schmeißt.

Im Anhang befindet sich meine Klausur, die dafür gesorgt hat das die Lehrerin mir einen Unterkurs auf dem Zeugnis geben konnte.

Wie kann ich rechtlich gegen die Lehrerin vorgehen? Habt ihr schon ähnliches erlebt? Könnt ihr einen guten Anwalt empfehlen, der schon öfters gegen Lehrer vorgegangen ist?

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