Darf ich meiner Schule als Volljähriger verbieten, meinen Eltern Auskunft über meine Leistungen zu geben?
Hallo, ich bin 17 und besuche zurzeit eine 11te Klasse eines Gymnasiums. Leider läuft es bei mir nicht, ich stehe in nahezu allen Fächern auf einem Negativkurs und weiß bereits, dass ich nicht versetzt werde. Ich werde zwei Wochen vor der Zeugnisausgabe volljährig.
Nun ist die Sache: Da meine Eltern aus gewissen Gründen kein Verständnis dazu haben, das ich eine Ausbildung machen will (sie kommen aus Polen, für die ist eine ausbildung der größte Scheis und die meinen nur dass man dann sein Leben lang von den deutschen wie vor 80 Jahren ausgebeutet wird und viel weiteren Mist, für die ist jmd. der kein Abi und kein Studium hat ein Renner Nichtsnutz).
Nun ist die Sache aber folgende: Die Schule wird schon bald blaue Briefe an alle Eltern versenden, die versetzungsgefährdend sind. Nur bin ich im Jahrgang tatsächlich der einzige, der bei der Jahreszeugnisausgabe volljährig sein wird. Da ich aus Angst vor meinen Eltern ⅘ meiner Noten dieses Jahr verheimlicht habe (dies sind knapp 30 Noten im Bereich 5+ - 6), würde ich nicht wollen dass sie das erfahren, weil dann flippen die wieder richtig aus...
Wenn dieses Schuljahr zu Ende ist, bin ich dann quasi seit den zwei letzten Schulwochen volljährig. Ist es dann mein gutes Recht, alles alleine zu klären was den Abbruch der Schule angeht, oder müssen in so nem Fall wenn man nicht versetzt wird, die Eltern in die Schule, selbst wenn man älter als 18 ist? Weil das würde ich wie gesagt verhindern wollen...
Und mir hat mal jmd. gesagt, dass wenn man 18+ ist die Eltern nur dann in die Schule gerufen werden können, wenn man irgendne schei*e baut oder so, man aber einen Schulabbruch als Volljähriger selbst begehen kann, ohne das die Eltern dafür in die Schule müssen. Was stimmt davon? Und wie ist es da wirklich, kennt sich jmd. von euch da aus?
2 Antworten
Um ganz sicher zu sein ist das Bundesland wahrscheinlich wichtig.
Bei uns hieß es direkt zu Beginn, dass wir ab dem 18. Geburtstag der Schule untersagen dürfen, den Eltern Auskunft über die Noten zu erteilen. Allerdings gilt das erst ab der Volljährigkeit - bedeutet, der Brief wird wohl trotzdem noch an deine Eltern gehen, denn die Briefe werden ja nicht erst in der Woche vor der Zeugnisausgabe versendet werden.
Und dann solltest du dich auch selbst abmelden können, ansonsten wäre das System ja obsolet.
Tatsächlich kannst du fast komplett deinen Eltern die Auskünfte verweigern, aber nur fast. Die genauen Bedingungen hängen vom Schulgesetz deines Bundeslandes ab, das kann dir aber deine Schule am besten sagen.