Video – die besten Beiträge

Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 88%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 12%
Video, Buch, lesen, Polizei, Menschen, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Gesetz, Augsburg, Bayern, Demokratie, Ethik, Jura, Leute, Meinungsfreiheit, Migration, Moral, Österreich

Ist es möglich, sich an mehrere Bilder/Szenen aus einem Traum zu erinnern?

Falls ja, wie ist so etwas möglich?

Ich kann mich noch an Traumszenen erinnern, die ich mit 7 Jahren in Jahr 1988 in einer Nacht geträumt hatte.

Folgende Szenen:

  • Szene 1: Ich bin in Bett meines Vaters aufgewacht, lag zum Fenster gerichtet, sah ein komisches Objekt am Himmel, bin aufgestanden und ins Wohnzimmer gegangen.
  • Szene 2: Habe in leeren blauen Planschbecken gestanden.
  • Szene 3: Bin hinten in ein fremdes Auto eingestiegen und meine Mutter sagte mir, das ich noch nie mit einen fremden mitgefahren bin.
  • Szene 4: Habe mit einen anderen Kind hinten in Auto gesessen und haben ein Eis gegessen.
  • Szene 5: Ich stand in Flur und habe etwas von Stadt gehört.
  • Szene 6: Wir sind Richtung Lohmar gefahren und habe dem Namen Bonn gehört.
  • Szene 7: Es wurde gesagt, das Stephanie einen neuen Körper bekommt.
  • Szene 8: Ich habe am Amiga gesessen und sah auf dem Monitor eine Liste mit vielen Rockford Spielen.

Könnte es daran liegen, das ich Tag vorher Zeichentrickfilme geguckt habe?

Vielleicht liegt es an dem Medien wie z.B. Filme und Videos, da dort auch Bilder und Szenen sehr oft wechseln.

Wenn ich Stundenlang ein Computerspiel spiele, lese in Bett noch etwas und träume in der Nacht etwas, ist der Traum nicht so wechselhaft und sehe nur eine Szene.

Bei Video gucken ist es ähnlich, spielt sich das Video 20 Minuten in einer Umgebung ab und gucke es mir an, lese in Bett noch etwas, habe ich in der Nacht eine lange Traumszene.

Was meint Ihr?

Computerspiele, Videospiele, Video, Bilder, YouTube, Fernsehen, Menschen, Träume, Schlaf, Traum, Gehirn, Wissenschaft, Forschung, Hirnforschung, Medien, Psyche, Traumforschung, Unterbewusstsein, Verarbeitung, Eindrücke, Erfahrungen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Video