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Mahnkosten ohne erhaltene Mahnung?

Ich habe gestern bemerkt, dass mein Internet komplett gesperrt wurde. Daraufhin rief ich sofort bei wilhelm.tel an. Dort wurde mir nach langem hin und her und Unklarheiten in deren Datenbank mitgeteilt, dass es Zahlungsrückstände gibt und deshalb der Internetanschluss gesperrt wurde, da auf Mahnungen nicht reagiert wurde.

Hier kam aber nie eine Mahnung an. Lediglich der letzte Brief, welcher anfängt mit „da Sie auf die letzten Mahnung nicht reagierten…“ als letzte Vorwarnung. Dieser Brief kam aber leider während meines 2 wöchigen Urlaubs an und ich kam zu Hause an, ohne Internet.

Nebenbei gesagt, die monatliche Beträge gehen nicht von meinem Konto ab, deshalb habe ich darüber keinen Überblick. Ich weiß, die Person, die die Zahlungsabgänge hat, sollte dieses auf jeden Fall besser im Überblick haben. Dennoch ist es merkwürdig, keine einzige Mahnung erhalten zu haben.

Ich habe den offenen Betrag inkl. 33€ mahnkosten sofort überwiesen. Auch die Beträge stimmen nicht überein. Auf dem Schreiben stehen ca. 16€ mahnkosten und ein anderer Hauptbetrag, doch am Telefon wurden mir 33€ mahnkosten zu dem offenen Betrag genannt. Laut Schreiben wurde der Anschluss am 17.09. gesperrt, also gestern, wo ich es bemerkte und mich mit wilhelm.tel in Verbindung gesetzt habe, daher frage ich mich wo diese Erhöhung der Mahnkosten herkommt.

Meine eigentliche Frage ist, muss ich Mahnkosten wirklich bezahlen, obwohl ich nie eine Mahnung bekommen habe ?

Vertrag, wilhelm tell, internetsperre

Berechtigt oder nicht von der 1N Telecom GmbH?

Ich habe im August 2024 an einem Gewinnspiel teilgenommen und versehentlich oder vielleicht auf ,,zahlungspflichtig bestellen" geklickt. Ich habe danach keine Vertragsbestätigung oder sonstige Unterlagen erhalten. Deswegen ich davon ausgehe, dass ich doch nicht drauf gedrückt habe. Hier ist, was ich bisher unternommen habe:

Widerrufe gesendet:

  • 9.8.2024: Erster Widerruf per E-Mail.
  • 14.8.2024: Zweiter Widerruf per E-Mail.
  • 4.9.2024: Dritter Widerruf per Einschreiben mit Rückschein.
  • 10.9.2024: Vierter Widerruf per Einschreiben.
  • 16.09.2024: Widerspruch gegen die Rechnung mit Rückschein

Rechnung und Kündigung erhalten:

  • Am 12.9.2024 erhielt ich eine Rechnung über 419 Euro sowie ein Kündigungsschreiben, obwohl ich keine Leistung in Anspruch genommen habe.
  1. Verbraucherzentrale eingeschaltet:
  • Am 10.9.2024 schaltete ich die Verbraucherzentrale ein. Sie verfasste ein Schreiben an die 1N Telekom GmbH und forderte den Nachweis eines Vertrags sowie setzte eine Frist bis zum 24.9.2024. Da kam die Rechnung noch nicht an.

Warum ich glaube, dass der Vertrag nicht gültig ist:

  1. Ich habe keine Vertragsbestätigung oder Widerrufsbelehrung erhalten, was für die Gültigkeit eines Vertrags erforderlich ist.
  2. Ich habe mehrfach fristgerecht widerrufen, was den Vertrag auflösen sollte.
  3. Ich bin nicht berechtigt, den Vertrag abzuschließen, da der Internetanschluss auf den Namen meines Vaters läuft.

Nun frage ich mich, ob diese Maßnahmen richtig waren und ob ihr meine Meinung zur Ungültigkeit des Vertrags teilt? Was denkt ihr?

Internet, Kündigung, Betrug, Vertrag, Vertragsrecht

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