Nehmen wir mal an, Person A studiert 8 Semester ein einziges Fach (z.B. Politikwissenschaft oder Jura) an einer inländischen Uni . Und beendet dieses Studium OHNE Abschluß. Wird dann die Rückzahlung, die das Bafög-Amt fordert, direkt wegen dem fehlenden Abschluss höher, als wenn diese Person den Studienabschluss absolviert hätte?
Indirekte Effekte, dass mit /ohne Studienabschluss statistisch gesehen das Folgeeinkommen und damit die Rückzahlfähigkeit nach dem Studium anders sein könnte, bitte mal ignorieren. Einfach mal annehmen, dass mit /ohne Abschluss das Einsteigergehalt nach dem Studium genügend hoch zur Rückzahlung sei ...