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Kaninchen mit auf Reisen?

Ich beginne bald meine Ausbildung als Tierpflegerin und muss dafür umziehen. Ich halte allerdings gerade noch ein Kaninchen (das 2. ist erst vor einigen Tagen leider gestorben..) und weiß nicht wirklich wohin mit mir.

Wenn ich meine Kaninchen mitnehme zu meiner neuen Wohnung, müssen sie eine 3-4 Stunden Zug Fahrt ertragen. Dabei hört es dort noch nicht mal auf. Nämlich ist die Berufsschule dann auch 3-4 Stunden vom Arbeitsort entfernt und ich muss dann 1 mal monatlich für eine ganze Woche in der Berufsschule bleiben. Mitnehmen kann ich meine Kaninchen dort nicht.

Das heißt; Wenn ich niemanden finde der während dieser Zeit auf meine Kaninchen aufpasst muss ich sie auch 1x im Monat dann wieder zurück zu meiner Mutter bringen und sie im Anschluss danach wieder nach Hause bringen. Das wäre echt viel Stress für die Ninchen..

Tierpensionen wären zu teuer, da ich wirklich nur das mindeste vom Gehalt kriege.

Meine Kaninchendame nimmt Reisen zwar ziemlich locker auf und genießt sie auch augenscheinlich (legt sich hin, Nase ist ruhig, Augen sind entspannt) aber bisher waren es immer nur maximal 1 Stunde mit dem Fahrrad. Darüber hinaus lässt sich ja auch nicht sagen wie das neue Kaninchen dann ist..

Nun meine Frage; Was sollte ich tun?

Soll ich meine Kaninchenhaltung fortführen und sie mit auf Reisen nehmen? (Einmal monatlich zwischen 2 bekannten Wohnorten wechseln mit 3-4Std Zug Fahrt) Wenn ja, gibt es etwas was ich beachten muss, wie Heu, Futter oder Wasser? Wie kann ich es Ihnen angenehmer gestalten?

Oder... Sollte ich sie aufgrund dem Stress in gute Hände abgeben?

Reise, Kaninchen, artgerechte Haltung, Umzug, Kleintiere, Haltung, Ausbildungsvergütung, eigene Wohnung, Kaninchenhaltung, Zwergkaninchen, Zugfahrt

Wenn man umzieht und Gas abgemeldet hat zum 31.05.2025, ist es dann möglich.. (s.D.)?

Hallo zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe meine Wohnung zum 31.05. gekündigt und somit auch Gas abgemeldet zum 31.05., da ich eine Gasetagenheizung besitze. In der neuen Wohnung ist Gas in der Miete nämlich enthalten. Die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten vom Gasanbieter (31. Mai).

Nun hatte ich gestern in meiner jetzigen Wohnung einen Besichtigungstermin und es ist möglich, dass die Nachmieterin zum 01. Mai hier einzieht, weil ich die Schlüssel für meine neue Wohnung Ende März bekomme. So kann es sein, dass ich vorher bereits einziehe. Die Nachmieterin wohnt bei ihren Eltern und hat somit keine Kündigungsfrist und kann jederzeit hier einziehen.

Wenn ich jetzt doch vorher einziehen sollte in die neue Wohnung (Anfang Mai) und die Nachmieterin entsprechend in diesem Zeitraum hier einzieht, kann ich dann dem Gasanbieter mitteilen, dass ich den Zählerstand Ende April notiere für die Schlussrechnung oder müssen wir bei dem 31. Mai nun bleiben? Weil dann würde die Nachmieterin die Wohnungsschlüssel erhalten und ihr Verbrauch würde dann bis Ende Mai auf mich umgelegt werden bzw. die Kosten.

Wie funktioniert das dann, wenn ich vorher raus bin aus meiner jetzigen Wohnung?

Ich denke, dass die Nachmieterin nicht viel verbrauchen wird. Oder soll ich dann bei der neuen Mieterin einfach anschellen und am 31. Mai den Zählerstand notieren für die Abrechnung? Klar den Mai muss ich dann mitbezahlen für sie.

Oder kann man dem Gasanbieter noch mitteilen, dass man vorher auszieht, falls der Einzugstermin auf den 01. Mai fällt?! Dann könnte man den Zählerstand am 30. April ablesen und so die Schlussrechnung machen?

Ich weiß, ist alles kompliziert...

Ich bedanke mich trotzdem und für die beste Antwort gibt es einen Stern! 🌟

Mit freundlichen Grüßen

Kündigung, Wohnung, Energie, Umzug, Mietwohnung, Mietvertrag

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