Hallo zusammen, vielleicht etwas spät, aber ich wurde erst heute auf den folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht:
Seit 01.07.2024 können Vermieter die Gebühr für die Grund-Kabelversorgung ja nicht mehr über die Nebenkosten umlegen. Unsere Hausverwaltung hat damals auch alle Bewohner informiert und den Sammelvertrag für das Haus korrekt zum 30.06.2024 gekündigt. Da ich sowieso gar kein herkömmliches Fernsehen mehr schaue, sondern nur noch Streaming-Anbieter, war mir das eigentlich auch ganz recht.
Für Internet und Telefon über den Kabel-Anschluss habe ich einen separaten Kombi-Vertrag bei Vodafone (Cable Max 1000), der auch bis heute unverändert weiter läuft. Ich hatte seinerzeit sogar extra bei der Hotline angerufen, und gefragt, ob ich irgendetwas unternehmen müsste, woraufhin mir ein Mitarbeiter erklärte, dass ich keinen Einzel-Vertrag für die Grund-Kabelversorgung abschließen müsste, wenn ich kein Fernsehen mehr schauen möchte und weiterhin nur Internet und Telefon über Vodefone-Kabel beziehen will. Hierfür zahle ich ja eh separat. Der Einzelvertrag für die Grund-Kabelversorgung wäre nur relevant, wenn ich weiterhin Kabel-TV schauen möchte. Das war und ist ja nicht der Fall.
Soweit so gut. Ein Bekannter meinte nun jedoch heute, dass es bei ihm anders laufen würde und er im identischen Szenario trotzdem einen Einzelvertrag über die Grund-Kabelversorgung anschließen musste. Kosten etwa 10 € im Monat.
Frage 1) Was ist nun richtig?
Frage 2) Müsste Vodafone nicht automatisch auf mich zukommen, wenn die Kabel-Grundgebühr weiterhin erforderlich wäre? Immerhin wissen die ja, dass ich Telefon und Internet weiterhin über ihre Kabelverbindung beziehe. Ich zahle ja jeden Monat brav meine Rechnung für diese Leistungen.
Danke.