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Mit einem Bekannten meiner Tochter treffen?

Ich habe auf einer privaten Feier einen Bekannten meiner Tochter kennengelernt. Er ist 39, ich bin 58 Jahre alt. Tatsächlich sind wir beide bereits geschieden. Auf der Feier hatten wir eine längere Unterhaltung und später - als wir einen Moment wirklich mal komplett alleine waren - einen kurzen, ziemlich intensiven Flirt. Er sagte mir, dass er mich ausgesprochen attraktiv fände. Ich war zunächst sehr irritiert, allerdings fand ich ihn ebenfalls sehr attraktiv. Es kam dann später zum Ende der Feier hin zu einem heimlichen, kurzen Küssen mit ihm. Im Nachhinein empfand ich es allerdings als unangebracht und habe mich dafür wahnsinnig geschämt, obwohl niemand etwas davon mitbekommen hatte. 

Seit einer Weile stehen wir per Whatsapp miteinander in Kontakt und schreiben dort von Anfang an ziemlich offen, was mir einerseits wirklich Spaß machte. Er würde sich mit mir allerdings auch gerne mal auf einen Kaffee treffen, aber ich mache mir Gedanken ob das angebracht wäre. Zum einen ist der Altersunterschied natürlich wahnsinnig groß, aber zum anderen habe ich mittlerweile erfahren, dass er und meine Tochter offenbar mal vor Jahren eine Nacht miteinander hatten. Es war nie etwas ernstes und bloß etwas einmaliges. Dennoch fühle ich mich bei dem Gedanken seltsam. 

Meine Frage an euch: Sollte ich mich mit ihm treffen oder nicht?

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Wann würdet ihr sexuellen Kindesmissbrauch anzeigen?

Der Begriff des sexuellen Kindesmissbrauchs ist hier technisch im Sinne des 176 StGB gemeint, sodass jede sexuelle Handlung an einer Person U14 als strafbar gilt (insbesondere unabhäbgig vom Alter des Sexualpartners).

Würdet ihr als Vater/Mutter einen Missbrauch in diesem Sinne immer (!) anzeigen? Unter welchen Umständen würdet ihr es tun, unter welchen nicht?

Ich denke z.B. daran, dass bei einem einvernehmlichen Zungenkuss der 13-jährigen Tochter mit ihrem 14-jährigen Freund eine Anzeige nicht zwingend zielführend wäre und auch nicht viel dabei raus käme.

Umgekehrt wäre bei krassen Misshandlungen eines 8-Jährigen Kindes selbstverständlich eine Anzeige angebracht.

Ein Grenzfall könnte es vielleicht sein, wenn die Tat zwar deutlich strafbar ist (z.B. 13-Jährige und 24-Jähriger), das Kind aber keine Anzeige wünscht und eine Tatwiederholung definitiv ausgeschlossen erscheint. Hier könnte man z.B. auch Beweise sichern und die Tochter als Volljährige darüber entscheiden lassen, ob sie eine Anzeige machen will.

Wie seht ihr das und wieso?

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