Es ist bisher unbestritten, dass die größte Fraktion den Parlamentspräsidenten stellt. Nach meiner Kenntnis gab es bisher keine einzige Abweichung davon.
Nun stellt erstmals die AfD in einem Landtag die stärkste Fraktion, weil es das Wahlvolk so wollte. Auch in Thüringen hat bisher allein die stärkste Fraktion das Recht, einen Abgeordneten zur Wahl vorzuschlagen.
Das stößt auf Widerstand . Nun sollen die bisher unumstrittenen Regeln geändert werden; alleiniger Zweck dieser Änderung ist es, die Wahl eines Kandidaten der AfD zu verhindern.
Über das Verfahren zur Herbeiführung einer solchen Änderungen entbrannte gestern im Landtag ein offener Streit. Verfahrensfragen lösten tumultartige Szenen aus. Jetzt soll das Verfassungsgericht über diese Verfahrensfragen entscheiden.
Zweifellos keine schöne Situation. Ich persönlich finde es schwierig, wenn man unumstrittene Verfahren nicht aus allgemein gültigen Gründen ändert, sondern allein zu einem bestimmten Zweck in einer konkreten Situation. Das schmeckt nach Willkür, finde ich.
Wahrscheinlich nützt das Hauen und Stechen letztlich der AfD, da ihre Wähler sich von den „Altparteien“ betrogen fühlen dürften.