Straßenverkehrsordnung – die besten Beiträge

Ist die Benutzungspflicht eines gemeinsamen Geh-und Radweges für Fahrräder aufgehoben, wenn dieser den Mindestanforderungen absolut nicht entspricht?

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg (benutzungspflichtig) soll laut einer Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) mindestens 2,5 innerorts breit sein, das unterschreitet meine Stadt sowieso schon regelmäßig.

Eine Benutzungspflicht wird aufgehoben, auch trotz Schild, wenn die Benutzung unzumutbar ist oder gefährdend.

Es gibt eine Stelle, die ich hin und wieder fahren muss. Die ist von Hauswand zu Straße unter 1,5m (ich werde die demnächst mal messen) - ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg - mit Benutzungsplicht - die Stelle etwa 50m lang. Jetzt ist an einer Stelle, trotz der ohnehin schon zu schmalen Bahn auch noch eine Stelle, an der rechts erst so zwei Feuerwehr-Wasserstellen an der Seite stehen (dadurch wird das ganze natürlich nochmal deutlich enger - vermutlich auf unter 1,2m auch das werde ich messen) und 1,5m bis 2m danach ist links ein ungefähr 30cm im Weg platzierter Ampelpfahl mit Fußgängerampel - wodurch auch da noch mal eine Engstelle auf dem ohnehin viel zu engen Weg ist.

Ist da die Benutzungsplicht trotz Schild wegen Unzumutbarkeit aufgehoben, sodass ich die Wahl hätte, auf der Straße zu fahren, oder muss ich da fahren und mich mit der Stadt darüber anfangen zu streiten, dass das gefährlich, scheiße und entgegen der Vorschrift ist?

Wie ist das rechtlich: muss ich mich an rechtswidrige Schilder trotzdem halten, oder darf ich die ignorieren?

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Falsch abgebogen und auch noch Licht aus gehabt?

Hallo zusammen, 

gestern war ich mit einem Auto unterwegs, bei dem sich das Licht nicht automatisch einschaltet. Dadurch bin ich für kurze Zeit ohne Licht gefahren. Zusätzlich habe ich an einer Ampelkreuzung einen Fehler gemacht: Ich bin links abgebogen, obwohl ich eigentlich nur geradeaus fahren durfte. Mir ist das erst später aufgefallen, da es ja auch Kreuzungen gibt, an denen das erlaubt ist, aber ich war in einer Gegend unterwegs, in der ich mich überhaupt nicht auskenne. 

Hab den Blinker auf links gestellt gehabt und beim Abbiegen habe ich kurz gewartet, bis kein Gegenverkehr mehr kam, und bin dann abgebogen. Dadurch habe ich den Verkehr hinter mir kurz aufgehalten, und jemand hat gehupt. Jetzt mache ich mir im Nachhinein große Sorgen, dass mich jemand anzeigen könnte oder dass etwas anderes passiert ist.
Ich weiß natürlich, dass mir das nicht hätte passieren dürfen ohne Licht zu fahren und dann währenddessen auch noch falsch abzubiegen. Hab nach der Situation das Licht aber direkt angemacht weil ich es dann zum Glück noch gemerkt hatte. Es war eine ungewohnte Situation mit einem fremden Auto in einer unbekannten Gegend. Muss ich mir jetzt sorgen machen? Bin nämlich auch noch in der Probezeit. Bitte keine antworten wie sowas darf nicht passieren etc. Ich weiss selber das ich da ein Fehler gemacht habe.

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