Wer zählt als Anlieger?
Wenn auf einem Straßenschild "Anlieger frei" steht, wer ist damit alles gemeint? Nur Anwohner*innen und Lieferant*innen? Oder auch Besuchende?
6 Antworten
Anlieger ist jeder, der mit einem Grundstück in der betreffenden Straße in eine Beziehung treten möchte.
Nur diese "offene" Definition ermöglicht es, alle Einzelfälle zu berücksichtigen. Eine abschließende Aufzählung wäre nicht möglich, bzw. nicht praxistauglich.
Besucher sind jedenfalls auch Anlieger, wenn sie mit einem Grundstück dort in Beziehung treten wollen. Was nicht geht, ist z.B. das Abkürzen durch eine solche Straße, um jemanden zu besuchen, der nicht in der Anliegerstraße wohnt.
Unerheblich dagegen ist, ob derjenige, den man besuchen möchte, dann auch tatsächlich zu Hause ist.
Das ist in der StVO genau geregelt:
- Sie wohnen auf einem anliegenden Grundstück.
- Sie möchten jemanden auf einem anliegenden Grundstück besuchen.
- Ihr Arbeitsplatz befindet sich auf einem anliegenden Grundstück.
- Sie haben auf einem anliegenden Grundstück etwas zu erledigen (z. B. einen Einkauf, einen Arztbesuch, einen geschäftlichen Auftrag).
- Sie möchten von einem anliegenden Grundstück etwas oder jemanden abholen.
- Sie möchten an einem anliegenden Grundstück etwas abliefern oder jemanden absetzen.
Quelle: Bussgeldkatalog.org
Müssen die Gendersternchen unbedingt sein ?
weil sie mMn die deutsche Sprache verhunzen und den Lesefluss hemmen
Auch der Versuch ist ein Anliegen. Will man beispielsweise Jemanden besuchen, der nicht da ist, und das im Vorbeifahren erkennbar ist, zählt als Anliegen im Sinne der Stvo.
Danke für die ausführliche Antwort!
Müssen die Gendersternchen unbedingt sein ?
Jap! :)
Auch Besucher. Jeder, der in dieser Straße tatsächlich etwas zu tun hat, und nicht nur parken oder durchfahren möchte.
Parken, so erlaubt, gilt ebenfalls als Anliegen. Zum Beispiel ein Supermarktparkplatz.
Ja, wenn Du in den Supermarkt auch reingehst.
Ich bin mir nicht sicher, aber nehmen wir an, ich fahre in eine "Anlieger frei" Straße, parke dort, und gehe dann außerhalb dieser Straße irgendwo jemanden besuchen. Ich denke, dass ich dann kein Anlieger mehr bin.
Das Parken an sich ist ja ein Anliegen. Egal wo Du dann hin gehst. Nur einfach durchfahren darfst Du nicht, außer Du hättest Jemnden besuchen wollen, der nicht da war oder der Supermarkt hatte zu oder sowas in der Art.
Wenn es dort eine Eisdiele gibt und ich eine Kugel ansehen möchte, bin auch ich Anlieger.
Hi, alle von Dir genannten. Also auch Besucher.
Aber Wichtig: Bei einer Führerscheinprüfung wärst Du nie Anlieger. Auch wenn Du zufällig in dieser Straße wohnen solltest nicht.
Bei einer Führerscheinprüfung wärst Du nie Anlieger. Auch wenn Du zufällig in dieser Straße wohnen solltest nicht.
Spannend! Warum? :O
Den Fall gab es tatsächlich, und der Prüfling ist durchgefallen. Grund: er wollte ja nicht nach hause, sondern zur Fahrschule zurück. Also war er in dem Augenblick kein Anlieger.
Gegenfrage: Wieso stören sie dich?